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Schneller zum Patent: Pilotprojekt "Patent Prosecution Highway" zwischen deutschem und britischem Patentamt verlängert

Pressemitteilung vom 20. März 2013

München. Patentanmelder und Patentanmelderinnen können auch weiterhin beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und der Patentbehörde des Vereinigten Königreichs (UKIPO) die beschleunigte Prüfung ihrer Anmeldung beantragen. Das am 1. März 2012 gestartete - zunächst für ein Jahr befristete - Pilotprojekt zum sogenannten Patent Prosecution Highway (PPH) wird um zwei Jahre bis zum 1. März 2015 verlängert.

Voraussetzung für eine beschleunigte Prüfung nach dem PPH ist, dass das Partneramt zumindest einen Patentanspruch für patentfähig erachtet. Auf der Basis der Arbeitsergebnisse des Partneramtes führt das DPMA eine eigenständige Recherche durch. Die mögliche gegenseitige Nutzung der Arbeitsergebnisse erweitert die Recherchemöglichkeiten nach dem Stand der Technik, so dass die Qualität der Prüfung noch weiter steigt.

"Durch die Verlängerung des PPH-Pilotprojekts mit der Patentbehörde des Vereinigten Königreichs können wir unseren Anmelderinnen und Anmeldern weiterhin die beschleunigte Prüfung ihrer Anmeldung im DPMA anbieten. Sie profitieren dabei zudem von den Neuerungen, die wir im November 2012 eingeführt haben, um die Kundenfreundlichkeit unserer PPH-Projekte zu erhöhen." sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA.

Zu den wesentlichen Neuerungen (siehe auch Pressemitteilung vom 14. November 2012) gehört die Einführung des Prinzips der früheren Prüfung (sogenanntes "Mottainai-Modell"). Bisher war es nur möglich, einen PPH-Antrag aufgrund des Prüfungsergebnisses des Amtes zu stellen, bei dem die Anmeldung zuerst eingereicht wurde (sogenanntes Prinzip der Erstanmeldung). Mit der neuen Regelung kann ein Antrag auf beschleunigte Prüfung gestellt werden, sobald ein Prüfungsergebnis eines Partneramts vorliegt, unabhängig davon, ob es das Amt der Erstanmeldung ist.

Weitere Informationen zum PPH-Projekt mit dem UKIPO und den Neuerungen finden Sie hier.

Das Deutsche Patent- und Markenamt

Das DPMA ist das nationale Kompetenzzentrum auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Mit mehr als 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt. Die Beschäftigten in München, Jena und Berlin erteilen Patente, tragen Marken, Gebrauchsmuster und Designs ein und verwalten sie. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte. Weitere Informationen zum DPMA finden Sie unter https://www.dpma.de.

Stand: 15.03.2024