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Produktpiraterie – organisierte Kriminalität
Produktpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Die vorsätzliche Verletzung von geistigen Eigentumsrechten ist strafbar. Bei einer Verurteilung drohen Geld- bzw. Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Ein Bericht von Europol und dem Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) zeigt, dass Produktpiraterie nicht nur mit anderen Delikten wie Geldwäsche, Cybercrime, Steuer- oder Umweltdelikten in Verbindung stehen kann. Sie dient mitunter auch kriminellen Netzwerken als Finanzierungsquelle. Indem Verbraucherinnen und Verbraucher gefälschte Waren nachfragen, unterstützen sie diese kriminellen Strukturen.
Als Teil des neuen EU-Plans zur Bekämpfung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität ist der Kampf gegen Produktpiraterie auch Teil des neuen EMPACT-Zyklus (2026-2029). Produktpiraterie wird auf EU-Ebene durch gezielte, koordinierte Aktionen bekämpft.
Produktpiraterie: Ein Netzwerk von Akteuren für starken Schutz
Als globales Problem und auch aufgrund der schieren Menge illegal nachgeahmter Ware und urheberrechtsverletzenden Inhalten benötigt die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte ein starkes Netzwerk.
Diese Akteure sind in Deutschland wichtig:

- Rechteinhaber: Schützen ihre Innovationen durch die Anmeldung von Schutzrechten (zum Beispiel einer Marke). Sie kennen ihre Produkte am besten und können Fälschungen am besten identifizieren. Sie überwachen in der Regel den Markt auf der Suche nach fremden Produkten, die ihre geistigen Eigentumsrechte verletzen. Sie führen manchmal auch eigene Ermittlungen, z. B. mithilfe von Detektiven durch. Oder sie stoßen strafrechtliche Ermittlungen an, etwa durch Stellen eines Strafantrags bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
- Zoll: Der Zoll schreitet bei Verdacht auf eine Rechtsverletzung (häufig: Markenrechtsverletzung) ein. Er beschlagnahmt und vernichtet gefälschte Ware – sofern der Rechteinhaber entsprechende Anträge gestellt hat.
- Polizei und Staatsanwaltschaft: Führen strafrechtliche Ermittlungsverfahren durch.
- Marktüberwachung: Die Behörden prüfen stichprobenartig, ob ein Produkt den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen entspricht. Es besteht ein Zusammenhang zwischen unsicheren und gefälschten Produkten.
- Bundesnetzagentur (BNetzA): Wacht über die Einhaltung der Regelungen des Digital Services Act (DSA). Als Digital Services Coordinator kann die Bundesnetzagentur regulatorische Verfahren) einleiten. Ernennt Trusted Flagger.
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Zuständig für Gesetzgebungsverfahren und Initiativen mit anderen Ämtern.
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): Trägt gewerbliche Schutzrechte ein. Information zu geistigen Eigentumsrechten und ihrer Durchsetzung. Zum Beispiel bei der IPR Awareness and Enforcement Fachtagung, bei der Deutschen Richterakademie oder bei Gastvorträgen. Das DPMA ist auch "Enforcement Point of Contact".
Vortrag zur Produkt- und Markenpiraterie für Marktüberwachungsbehörden
"Nicht alle unsicheren Produkte sind Fakes, aber viele Fakes sind zugleich unsicher." Ob Kosmetik, Autoersatzteile, Elektroartikel oder Kinderspielzeug: Damit diese (und auch andere) Produkte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gefahrenfrei genutzt werden können, müssen sie gewisse Sicherheitsstandards erfüllen.
Ob Produkte, die man in Läden oder im Internet kaufen kann, den jeweiligen gesetzlichen (Sicherheits)vorschriften entsprechen, prüfen die Marktüberwachungsbehörden mithilfe von Stichproben. Günstige, nachgeahmte Waren erfüllen die Sicherheitsstandards oft nicht.
Vor diesem Hintergrund ist das DPMA einer Einladung der
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik gefolgt und hat im Rahmen einer Vortragsreihe für Marktüberwachungsbehörden zu den Gefahren und Auswirkungen von Produkt- und Markenpiraterie informiert.
Bild: gettyimages/Edwin Leung, iStock.com/makyzz und DPMA, Bild 2: DPMA
Stand: 21.04.2026

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