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Elektronische Rechnung – Deutsches Patent- und Markenamt Vorreiter unter den Bundesbehörden: Pilotphase gestartet und erste eRechnung erhalten
Pressemitteilung vom 7. November 2018
München. Als erste Bundesbehörde hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) den Pilotbetrieb für die elektronische Rechnungsabwicklung gestartet – nun ist die erste eRechnung eingegangen. Rechnungssteller ist ein Buchhändler, mit dem das Amt schon seit längerer Zeit zusammenarbeitet. Die Rechnung vom vergangenen Montag beläuft sich auf 314,24 Euro. Nach Abschluss des Pilotbetriebs wird das DPMA in einigen Monaten alle Rechnungen vollständig medienbruchfrei bearbeiten. Sind diese nicht ohnehin schon elektronisch eingegangen, werden sie digitalisiert und dem elektronischen Prozess zugeführt. Jährlich erhält das DPMA mehr als 8000 Rechnungen über insgesamt rund 50 Millionen Euro für eingekaufte Produkte und als Auftraggeber von Dienstleistungen – vom Kugelschreiber über IT-Server bis hin zu Mitarbeiterschulungen.
"Die eRechnung ist ein weiterer Meilenstein in unserer Digitalisierungsstrategie und leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland insgesamt", sagte DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer zum Start der Pilotphase. Vorteile bringt der elektronische Weg für alle Unternehmen, die dem DPMA Rechnungen stellen: Sie können Kosten für Papier und Porto sparen. Zudem wird die Abwicklung des Zahlungsverkehrs deutlich zügiger. Das DPMA optimiert durch die digitale Bearbeitung seine Geschäftsprozesse. Insgesamt werden weniger Ressourcen verbraucht und damit Kohlendioxid eingespart. Die Umwelt wird so geschont.
Das DPMA setzt schon seit Langem auf elektronische Verarbeitungsprozesse und den elektronischen Schriftverkehr. Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenverfahren werden seit mehreren Jahren in elektronischen Akten vollständig digital bearbeitet – von der Anmeldung bis zum Versand von Beschlüssen und Bescheiden. "Mithilfe durchgängiger elektronischer Prozesse haben wir unsere Effizienz Schritt für Schritt enorm erhöht", sagte Frau Rudloff-Schäffer.
Der eRechnung liegt das Datenmodell XRechnung als Standard zugrunde. Ihre Einführung basiert auf einer EU-Richtlinie (2014/55/EU vom 16. April 2014), die in deutsches Recht umgesetzt worden ist. Sie verpflichtet obere Bundesbehörden, ab 27. November 2019 elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Das DPMA ist als eine der größten Bundesoberbehörden Pionier bei der Realisierung dieses E-Government-Vorhabens. Die technische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben war ein anspruchsvolles IT-Projekt, bei dem das DPMA mit dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) zusammengearbeitet hat. Die Abwicklung von Gebührenzahlungen für die Schutzrechte ist von der eRechnung nicht betroffen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt
Erfindergeist und Kreativität brauchen wirksamen Schutz. Das DPMA ist das deutsche Kompetenzzentrum für alle Schutzrechte des geistigen Eigentums – für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Als größtes nationales Patentamt in Europa und fünftgrößtes nationales Patentamt der Welt steht es für die Zukunft des Erfinderlandes Deutschland in einer globalisierten Wirtschaft. Seine mehr als 2 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an drei Standorten – München, Jena und Berlin – sind Dienstleister für Erfinder und Unternehmen. Sie setzen Innovationsstrategien des Bundes um und entwickeln die nationalen, europäischen und internationalen Schutzsysteme weiter.
Stand: 09.12.2024
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