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Dreister Betrugsfall: Deutsches Patent- und Markenamt warnt vor gefälschten Zahlungsaufforderungen
Betrüger fordern Markeninhaberinnen und Markeninhaber vorgeblich im Namen der DPMA-Präsidentin zu Überweisungen auf – DPMA warnt vor Zahlungen und veranlasst strafrechtliche Ermittlungen
Pressemitteilung vom 26. Juni 2023
München. Anlässlich eines gravierenden Falles warnt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) vor betrügerischen und irreführenden Zahlungsaufforderungen. Im aktuellen Fall geht es um gefälschte Schreiben an Inhaberinnen und Inhaber eingetragener Marken, die per E-Mail angeblich im Namen der DPMA-Präsidentin verschickt wurden. In dem Schreiben wird zur Zahlung angeblich fälliger Anmeldegebühren auf ein polnisches Konto aufgefordert. Angehängt ist in den bisher bekannten Fällen auch eine gefälschte Markenurkunde mit dem Logo des DPMA und der gefälschten Unterschrift der Präsidentin. Das DPMA ruft dazu auf, der Zahlungsaufforderung keinesfalls Folge zu leisten.
Seit Montagfrüh gingen wegen der betrügerischen Zahlungsaufforderungen zahlreiche Nachrichten alarmierter Bürgerinnen und Bürger beim Zentralen Kundenservice des DPMA in München ein. "Es handelt sich offensichtlich um einen besonders dreisten Versuch, unsere Kundinnen und Kunden zu betrügen", sagte DPMA-Präsidentin Eva Schewior. "Wir hoffen, dass niemand zu Schaden kommt und werden umgehend Strafanzeige erstatten."
In den vergangenen Jahren hatte das DPMA ähnliche Betrugsfälle registriert. Zuletzt waren die Zahlungsaufforderungen allerdings mit frankierten Briefen versendet worden. Zudem waren die angeblichen Rechnungen im Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zweiten Führungsebene ausgestellt worden. Zum ersten Mal wurden die Aufforderungen nun per E-Mail und im Namen der DPMA-Präsidentin verschickt. Absender waren verschiedene E-Mail-Adressen, die allerdings gewisse Ähnlichkeiten aufweisen. Folgende Absenderadressen sind dem DPMA bis jetzt bekannt:
- dpma-1@minister.com
- dpma-2@minister.com
- dpma_3@minister.com
- dpma_4@minister.com
- dpma_5@minister.com
- dpma_6@mail.com
- dpma_7@minister.com
- dpma-10@minister.com
- dpma-11@minister.com
- dpma-23@minister.com
DPMA stellt keine Rechnungen!
Das DPMA ruft dazu auf, grundsätzlich auf keine derartigen Zahlungsaufforderungen einzugehen. Die Behörde weist nachdrücklich darauf hin, dass von offizieller Seite für Anmelde-, Jahres- und Verlängerungsgebühren weder Rechnungen noch Zahlungsaufforderungen versendet werden. In Empfangsbestätigungen, die das Amt im Nachgang zu einer Markenanmeldung verschickt, werden lediglich Gebühreninformationen gegeben. Für die fristgerechte Überweisung der Gebühren ist jeder Anmelder selbst verantwortlich. Für die Veröffentlichung der Schutzrechte in den amtlichen Registern werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben. An das DPMA gerichtete Überweisungen sollten ausschließlich auf das Konto der Bundeskasse mit der IBAN DE84 7000 0000 0070 0010 54 überwiesen werden.
Allen Betroffenen, die auf solche Zahlungsaufforderungen hin bereits Geld überwiesen haben, rät das DPMA, unbedingt selbst Anzeige zu erstatten. Wer solche Schreiben erhalten hat, kann sie dem Amt schicken, damit sie dessen Anzeige beigefügt werden können.
Woran man zweifelhafte Schreiben erkennt
Über den aktuellen Fall hinaus, werden Bürger immer wieder in illegaler oder irreführender Weise zur Zahlung vermeintlicher Gebühren aufgefordert oder mit zweifelhaften Angeboten konfrontiert. Der Angebotscharakter der Schreiben ist häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar und ergibt sich oft erst bei genauer Lektüre eines kleingedruckten Textes oder der teilweise rückseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wer derartige Schreiben mit Zahlungsaufforderungen für Schutzrechte erhält, sollte diese daher immer genau prüfen. Hinweise darauf, dass es sich nicht um ein amtliches Schreiben handelt, sind zum Beispiel eine Kontoverbindung der Firma im Ausland, etwa in Polen (PL), Zypern (ZY), Tunesien (TN) oder Bulgarien (BG) oder ein vorausgefüllter Überweisungsträger.
Weitere Informationen zu irreführenden Zahlungsaufforderungen und zu den amtlichen Gebühren erhalten Sie auf den Internetseiten des DPMA.
Das Deutsche Patent- und Markenamt
Bild: iStock.com/BrainAJackson
Stand: 28.11.2024
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