Inhalt
Informationen zum Russland-Ukraine-Konflikt
Mit Blick auf die andauernden kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine haben wir folgende Informationen für Sie zusammengestellt:
- Hinweis zur Mitteilung der Präsidentin zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1745 vom 09.08.2024:
Jede natürliche Person, die ein Schutzrecht beim DPMA anmeldet, muss zwingend eine Zusatzerklärung (A 9520/8.24 oder W 7005/8.24 bei Markenanmeldungen) abgeben. Bei Anmeldergemeinschaften gilt dies für jede Person. Ohne das Vorliegen der Zusatzerklärung wird das DPMA Ihre Schutzrechtsanmeldung(en) nicht bearbeiten. (28.08.2024)
- Hinweis zum PPH zwischen dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Föderalen Dienst für geistiges Eigentum, Patente und Marken Russlands (ROSPATENT) (17.08.2022)
- Bitte beachten Sie unsere Sicherheitshinweise im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Konflikt (23.03.2022)
- Informationen zu Sanktionen der Europäischen Union bezüglich der Rechte des geistigen Eigentums finden Sie auf speziellen Seiten der Europäischen Kommission (23.03.2022)
- Informationen zu Schutzrechtsverfahren vor dem DPMA (07.03.2022)
Stand: 26.09.2024
Soziale Medien