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Informationen zum Russland-Ukraine-Konflikt

Mit Blick auf die andauernden kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine haben wir folgende Informationen für Sie zusammengestellt:

  • Hinweis zur Mitteilung der Präsidentin zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1745 vom 09.08.2024:
    Jede natürliche Person, die ein Schutzrecht beim DPMA anmeldet, muss zwingend eine Zusatzerklärung (A 9520/8.24 oder W 7005/8.24 bei Markenanmeldungen) abgeben. Bei Anmeldergemeinschaften gilt dies für jede Person. Ohne das Vorliegen der Zusatzerklärung wird das DPMA Ihre Schutzrechtsanmeldung(en) nicht bearbeiten. (28.08.2024)

Stand: 26.09.2024