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Die Jahre 2001 bis 2017: Das DPMA wird zum Dienstleister mit Strategie

Präsident Dr. Jürgen Schade, der 2001 die Nachfolge von Präsident Dr. Hans-Georg Landfermann angetreten hatte, führte den Paradigmenwechsel am DPMA mit Energie und Elan fort. Er schuf ein Leitbild, das den Wandel des Amtes von einer klassischen Behörde hin zu einem modernen Dienstleister vorgab. Unter dem Motto „Unsere Zukunft gestalten mit Methode“ sollte fortan Bürokratie am DPMA durch wirkungsorientierte Steuerung ersetzt werden.

Mit dieser Ausrichtung des Amtes und dem strategischen Denken bei der Leitung einer Behörde (!) wurde Neuland betreten: Das DPMA zeigte sich einmal mehr als Vorreiter in einem längeren Prozess, der sich inzwischen längst in der deutschen Behördenlandschaft etabliert hat.

Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA seit 1. Januar 2009

Heute, unter der Leitung von Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer, ist dieser Prozess mit der Strategieentwicklung „DPMA2020“ – mit klar definierten Zielen und Handlungsfeldern – wichtiger Bestandteil für alle Aufgabengebiete des Amtes und damit fest in der DNA des Hauses verankert.

E-Services, Management, Networking, Monitoring, Controlling - das DPMA hat sich als profilierter Global Player und moderner Dienstleister im nationalen und internationalen System des geistigen Eigentums in Position gebracht.

In unserem Jahresbericht 2015 hatten wir die pdf-Datei Strategieentwicklung „DPMA2020“ erstmals vorgestellt.

Ganz aktuelle Entwicklungen finden Sie dann im Jahresbericht 2017, den wir 2018 auch auf unseren Internetseiten unter www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen zur Verfügung stellen werden.

125 Jahre Patentamt: generalsaniert ins Jubiläum!

Noch rechtzeitig vor dem 125. Behördengeburtstag war die bereits 1991 begonnene Generalsanierung des DPMA-Hauptgebäudes an der Zweibrückenstraße in München fertig geworden. 2001, nach zehnjähriger Bauzeit, konnte die „Große Maßnahme“ abgeschlossen werden.

Neben der Beseitigung gravierender Mängel im Brandschutz und umfangreichen Bauunterhaltungsmaßnahmen mit vielen technischen und energetischen Neuerungen brachte die Sanierung dem Gebäude – über einen „Kunst am Bau“-Wettbewerb – auch eine Lichtskulptur von Dietmar Tanterl und 28 Fotoarbeiten von Beate Passow. Passows Motive greifen auf unterschiedliche Weise das Thema „Geistiges Eigentum“ auf, etwa wenn sie laut Werkbeschreibung „von der Kreativität des Erfindens erzählen“.

Dr. Hans-Georg Landfermann, Präsident von 2000 bis 2001

Wer mit dem Paternoster-Aufzug in den 10. Stock fährt, steht beim Ausstieg vor der Fotoarbeit „Die Erfindung des rothen Ultramarin“: Für diese Erfindung von Johann Zeltner aus Nürnberg war am 2. Juli 1877 die Patentschrift Nr. 1 vom Kaiserlichen Patentamt ausgefertigt worden. Und nur wenige Schritte weiter sieht man in der Kantine des DPMA die erwähnte Lichtskulptur mit ihrem medialen Wechselspiel.

In einer Publikation anlässlich der abgeschlossenen Generalsanierung schrieb der damalige Präsident Dr. Landfermann: „Die architektonisch und gestalterisch gelungene Kombination von Historie und Moderne symbolisiert gleichermaßen die Geschichte des Amtes wie auch die durch Industrie und Erfinder hervorgebrachten Innovationen, denen das Amt letztlich seine Existenz verdankt.“

Das Jubiläum „125 Jahre Patentamt in Deutschland“ wurde am 11. Juli 2002 mit einem Festakt im Max-Joseph-Saal der Münchner Residenz begangen. Zahlreiche Rednerinnen und Redner aus dem In- und Ausland würdigten in ihren Grußworten die Verdienste des Amtes um den gewerblichen Rechtsschutz.

Die damalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin beim Rundgang durch die zum Amtsjubiläum gezeigte Ausstellung historischer Fahrräder

Den Festvortrag hielt der 2016 verstorbene ehemalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Prof. Dr. h.c. Lothar Späth, damals Vorstandsvorsitzender der Jenoptik AG. Der Titel seiner Rede lautete „DPMA 2000: Innovationen für Deutschland – mit Visionen in der Zukunft“. Mit Humor hatte der gebürtige Schwabe auch eine Erklärung parat, warum Baden-Württemberg im Vorjahr 2001 bei der Anzahl der Patentanmeldungen pro Einwohner hinter Bayern auf Platz 2 rangierte: „Ich kann mir nur vorstellen, dass es mit dem üblichen Verkehrsstau auf der Autobahn zu tun hatte, dass die Stuttgarter im letzten Jahr nicht mehr rechtzeitig zur Anmeldung nach München gekommen sind.“

Seit 2002 führt Baden-Württemberg übrigens diese Vergleichsstatistik wieder an!

Wenn Sie einen Blick in die aktuelle Vergleichsstatistik der Bundesländer werfen möchten, finden Sie alle Zahlen unter www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/statistiken/patente.

Auf dem Weg in Richtung „Weltmarke“

Zum 1. Oktober 2004 war die Europäische Gemeinschaft dem Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (PMMA) beigetreten. Dadurch wurde zwischen dem europäischen Gemeinschaftsmarkensystem und dem internationalen Madrider Markensystem eine wichtige Verbindung geschaffen, die international tätigen Unternehmen den Zugang zu einem nahezu weltweiten Markenschutz ermöglichte:

Präsident Dr. Schade und Bundeskanzler Schröder beim Symposium „Innovation und Geistiges Eigentum in Deutschland“ am 6. Juli 2004 in München

Mit nur einem Antrag konnte der Markenschutz damals auf 66 Staaten ausgedehnt werden. Heute gehören dem PMMA mit seinen 100 Mitgliedern 116 Staaten an; jüngstes Mitglied ist seit 7. November 2017 Thailand. Der Antrag auf internationale Registrierung einer Marke wird über das DPMA an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gestellt.

Und noch ein viel beachtetes Ereignis im Jahr 2004 hatte Auswirkungen auf das Markenrecht:

Mit der Erweiterung der Europäischen Union und dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern) am 1. Mai 2004 wurden alle Gemeinschaftsmarken, die vor dem Tag des Beitritts eingetragen oder angemeldet waren, auf das Gebiet der neuen Mitgliedstaaten erstreckt. Die Schutzerstreckung geschah automatisch und ohne Zahlung einer Gebühr.

Die Zukunft rückt näher

Seit mit der Generalsanierung auch ein leistungsfähiges Datennetz – nebst neuer Telefonanlage – im DPMA aufgebaut worden war, wurde den Informationsdiensten und IT-Entwicklungen im Amt große Bedeutung beigemessen: Das Innovationsprogramm „DPMA2000“ ebnete den Weg für einen zügigen Ausbau der E-Dienstleistungen und für die Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte.

Die erste Industriebesprechung (heute: DPMAnutzerforum) am 18. Oktober 2006 im DPMA

Im Rahmen des von der damaligen Bundesregierung initiierten Zukunftsprogramms „BundOnline2005“ übernahm dabei das vom DPMA entwickelte Schutzrechtsanmeldesystem PaTrAS (Patent and Trade Mark Application System) die Funktion der Lokomotive. Ein besonderes Anliegen von „BundOnline2005“ war die größtmögliche Ausnutzung von Synergie-Effekten, auch über Behördengrenzen hinweg. Mit dieser Zielsetzung wurde das Modell einer „Einer-für-Alle-Dienstleistung (EfA)“ entwickelt: Ein Amt realisiert für alle Bundesbehörden in beispielhafter Weise eine Anwendung, hier die „Elektronische Anmeldung für Schutzrechte“. Im Rahmen des Programms „BundOnline2005“ wurden bundesweit nur fünf solcher E-Dienstleistungen definiert:
das Schutzrechtsanmeldesystem PaTrAS im DPMA gehörte dazu.

Der vom DPMA eingeschlagene Weg war richtig: acht Entwicklungsjahre später folgte die Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte. Patente und Gebrauchsmuster können seit der Freischaltung am 1. Juni 2011 vollelektronisch, also komplett papierfrei, verwaltet und bearbeitet werden. „Seit dem 1. Juni 2011 ist alles anders“, kommentierte damals Präsidentin Rudloff-Schäffer die Einführung. „Dieses Datum bedeutet für unser Amt eine historische Zäsur.“

Das gesamte, im Jahresbericht 2011 veröffentlichte Interview mit Präsidentin Rudloff-Schäffer lesen Sie pdf-Datei hier.

Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der ersten Online-Akteneinsicht

Die erste Online-Akteneinsicht konnte übrigens schon ein halbes Jahr später, am 6. Dezember 2011, vorgenommen werden. Allerdings nicht durch eine „Verfahrensbeteiligte“, sondern durch Bundeskanzlerin Angela Merkel beim 6. Nationalen IT-Gipfel in München!

Seit 23. März 2015 existiert auch die elektronische Schutzrechtsakte für Marken.

Fehlt noch das Design, wie das frühere „Geschmacksmuster“ seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes“ zum 1. Januar 2014 heißt: Auch beim Design sind wir schon sehr nahe dran an einer Einführung der vollelektronischen Akte – eine signaturfreie Online-Anmeldung ist ja bereits seit 2013 möglich.

Im nächsten Jahresbericht 2017 werden wir Ihnen viel Neues dazu berichten können!

Aus Geschmacksmuster wird eingetragenes Design

Die Änderung der Bezeichnung für dieses Schutzrecht war nur eine von zwei wesentlichen Neuerungen im Geschmacksmuster- beziehungsweise jetzt Designrecht: Es wurde 2014 auch ein amtliches Nichtigkeitsverfahren eingeführt. Bis dato war die Feststellung der Nichtigkeit eines Geschmacksmusters nur im Wege der Klage vor den Landgerichten möglich. Seit 2014 entscheidet die Designabteilung des DPMA über Anträge auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit. Diese Designabteilung ist nicht identisch mit der (administrativen) Organisationseinheit im DPMA, sondern ein Spruchkörper im Nichtigkeitsverfahren.

Damit wurde 2014 im Designbereich eine wichtige Angleichung an die anderen gewerblichen Schutzrechte vollzogen, bei denen es solche Verfahren über den Bestand eines Schutzrechtes bereits gab.

Blick nach vorn!

In den vergangenen 12 Monaten haben wir den Blick zurück auf viele größere und auch kleinere Entwicklungen geworfen, die das Patentamt in Deutschland seit Gründung des Kaiserlichen Patentamts 1877 in Berlin geprägt haben und damit das DPMA zu dem gemacht haben, was es heute ist.

Die 140-jährige Geschichte unserer Behörde ist facettenreich, sie hat Höhen und Tiefen durchlaufen und wird uns in Zukunft noch viele weitere, gewiss spannende Entwicklungen – im Großen wie im Kleinen – bringen.

Die Stabsstelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im DPMA

bedankt sich bei den Institutionen, Archiven und Museen in Deutschland sowie den Kolleginnen und Kollegen, die mit ihren Auskünften diese Online-Artikelserie bereichert haben.

Allen Leserinnen und Lesern danken wir für das Interesse!

Bilder: DPMA

Stand: 02.02.2023