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Das Kaiserliche Patentamt von 1891 bis 1900
Der erste Neubau des Kaiserlichen Patentamtes
Haupteingang des Kaiserlichen Patentamtes (Quelle: Landesarchiv Berlin/ H. Rückwardt/ Portalbau Luisenstr. 33-34/ Nr.65/ 115)
Die jahrelangen Neuanmietungen schienen im März des Jahres 1891 ein Ende gefunden zu haben. Der Einzug in ein eigenes Domizil in der Luisenstraße 33-34 ließ die Hoffnung zu, dem stetigen Anwachsen in personeller wie auch materieller Hinsicht zumindest auf räumlicher Ebene Herr zu werden.
Der Neubau verfügte über eine großzügige Ausstattung und repräsentative Gestaltung. "Die Vierflügelanlage" nach Entwürfen von August Busse "umfasst einen geräumigen Innenhof, umlaufende Flure erschließen die hofseitigen Patentsäle und Büroräume." Für den bildhauerischen Schmuck und die Figuren fertigte der Bildhauer Otto Lessing die Modelle und die Ausführung der Kunstschmiedearbeiten oblag Eduard Puls. Die Bauart war bewusst nicht auf die Fernwirkung der Fassade ausgerichtet, sondern sollte, aufgrund des engen Straßenraums der Luisenstraße, die architektonischen und künstlerischen Feinheiten zur Geltung bringen, die weitgehend erhalten geblieben sind.
Die Bibliothek des Neubaus stellte eine Besonderheit dar. Sie war umfangreich bestückt, neben 60 000 deutschen gab es 100 000 ausländische Patentschriften sowie 400 laufend zu aktualisierende Zeitschriften und Unterlagen zu anderen Schutzrechten. Auch die Besetzung der Bibliotheksleitung mit einem fachlich geschulten Bibliothekar war eine Besonderheit, denn Behördenbibliotheken verfügten damals selten über eine solche Fachkraft.
Dr. Viktor von Bojanowski, Präsident des Kaiserlichen Patentamts 1888-1892
Jedoch nur einen Monat nach Bezug des Neubaus stellte der damalige Präsident Dr. Viktor von Bojanowski - seit 1890 Träger des "Sterns zum Rothen Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub für besondere Verdienste" - bedauernd fest, dass die 94 Arbeitsräume gerade ausreichen würden, um das Personal unterzubringen. Die Anzahl der Mitarbeiter des Kaiserlichen Patentamts stieg von nur 31 im Jahre 1877 bis 1890 auf 176 und betrug weitere 10 Jahre später 600. Die Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten in einem Nebengebäude war notwendig geworden.
Der Lösung des Raumproblems nicht förderlich waren die Versuchszimmer für Vorführungen, welche jeweils neben den Dienstzimmern der Beamten zur Verfügung standen. Sie waren mit Anschlüssen an die Wasser-, Dampf- und Gasleitungen beziehungsweise mit einem Anschluss an das Leitungsnetz der Berliner Elektrizitätswerke sowie mit Apparaten zum Messen von Stromstärke, Spannungen und Widerständen ausgestattet.
Versuchszimmer physikalisches Labor
Einer der Gründe für den anhaltenden Zuwachs an Patentanmeldungen war die Novellierung des Patentgesetzes im Jahre 1891. Die Chemieindustrie trieb diese voran, da sie nicht mehr nur das Verfahren für neue Stoffe, sondern auch das Produkt selbst geschützt haben wollte. Ebenso führte das am 1. Juni 1891 in Kraft getretene "Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern und Modellen" zu neuen Anmeldungen. Zusätzlich trat am 12. Mai 1894 das "Gesetz zum Schutz der Waarenbezeichnungen" in Kraft - Nachfolger des "Gesetzes über den Markenschutz". Dadurch verlagerte sich die Eintragung und Verwaltung von Warenbezeichnungen von den vor Ort zuständigen Gerichten auf das Kaiserliche Patentamt. Die mit dem Gesetz verbundene und für das Amt neue Aufgabe umfasste ein weiteres Arbeitsgebiet, das eine Flut von Anmeldungen zur Folge hatte und Personaleinstellungen notwendig machte. Im ersten Quartal betrug die Anzahl der Markenanmeldungen 10 000, davon alleine am ersten Tag 4 000. Die Anmelder standen bereits in der Nacht zum 12. Mai 1894 vor dem Patentamt Schlange: Vordrängler wurden nicht geduldet, da sich die Priorität nach der Uhrzeit richtete.
Anmeldungen, Eintragungen und Löschungen von 1877 bis 1900
Die Novellierung des Markenschutzes
Bildmarke Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen (Registernummer: DD 2075)
Johann Lothar Freiherr von Faber reichte im Jahre 1874 eine Petition vor dem Deutschen Reichstag ein, um seine Produkte gegen Billignachahmer zu schützen. Daraufhin trat am 1. Mai 1875 das "Gesetz über den Markenschutz" in Kraft. Die nach dieser Gesetzesfassung erste mögliche Bildmarke wurde am 20. Mai 1875 von der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen angemeldet, zwei sich kreuzende Schwerter.
Es zeigte sich jedoch recht bald, dass das Markenschutzgesetz den Anforderungen der Praxis nicht gerecht wurde, so galt beispielsweise kein Rechtsschutz für Wortmarken und Bild-/Wortmarken. Mit dem im Jahr 1894 erlassenen "Gesetz zum Schutz der Waarenbezeichnungen" wurden diese Mängel behoben. Johann Lothar Freiherr von Fabers Schutzanmeldung für seine weltbekannten Stifte reichte er bereits am 13. April 1888 ein. Am 29. Oktober 1894 fand seine berühmte Bild-/Wortmarke endlich und als erste den Eintrag ins Register.
Die Reform der Verwaltung
Im Zeitraum 1891 bis 1900 stieg die Anzahl der Anmeldungen für Patente um ca. 11 000 und für Gebrauchsmuster um ca. 21 000; deren Neuheitsrecherche - wohlbemerkt ohne Internet - stellte eine bemerkenswerte Leistung dar. Aus einem Passus in einer Denkschrift aus dem Jahr 1896 wird die übermäßige Fülle an Aufgaben und der damit einhergehenden Arbeitsbelastung deutlich: "Da die Kräfte der Kanzlei bei weitem nicht genügten, das Schreibwerk während der Dienststunden zu bewältigen, so hat in sehr erheblichem Maße zur Inanspruchnahme der entgeltlichen häuslichen Arbeit übergegangen werden müssen."
Detail der Bild-/Wortmarke Johann Lothar Freiherr von Faber (Registernummer: DE 43)
Die Neufassung des Patentgesetzes vom 7. April 1891 verfolgte das ehrgeizige Ziel, die Effektivität des Amtes zu erhöhen. Das führte zu Änderungen im organisatorischen Bereich, wie der Spaltung und klaren Trennung der Anmelde- und Beschwerdeabteilung, jedoch auch im Verwaltungsverfahren. Neu eingeführt wurde die Stelle eines "Vorprüfers", dessen Aufgabe es war, vor dem Beschluss der Anmeldeabteilung Mängel der Anmeldung zu beseitigen. Die Vorprüfung wurde dabei von einem einzigen technischen Mitglied der Anmeldeabteilung durchgeführt und umfasste nicht nur die Überprüfung ob die Anmeldung in formeller Hinsicht dem Gesetz genügte, sondern klärte auch die Frage der Patentfähigkeit. Ergab die Vorprüfung, dass keine patentfähige Erfindung vorlag, wurde der Patentsucher hiervon unter Angabe der Gründe mit der Aufforderung benachrichtigt, sich binnen einer Frist zu äußern. Wenn sich nach § 21 der Patentsucher auf den Vorbescheid nicht rechtzeitig meldete, so galt die Anmeldung als zurückgenommen; erklärte er sich innerhalb der Frist, so fasste die Anmeldeabteilung Beschluss. Das Vertrauen der Anmelder in die Entscheidungen der Beschwerdeabteilung sollte durch den Vorprüfer gestärkt werden. Die Zahl der Beschwerden verringerte sich tatsächlich um mehr als die Hälfte. Eine bedeutende Umgestaltung im personellen Bereich galt der weitgehenden Abschaffung des Systems der nebenberuflichen Mitglieder und Einführung lebenslang hauptberuflich tätiger Beschäftigter in den Anmeldeabteilungen. In den Genuss einer lebenslangen Verbeamtung als Regierungsräte kamen somit vorrangig die bisherigen "technischen Hilfsarbeiter", also Physiker, Chemiker und andere Akademiker. Die Beschwerdeabteilung war zunächst weiterhin mit vornehmlich nebenamtlichen Mitgliedern besetzt. Aber als übergeordnete Instanz hatten diese sowohl einen höheren Rang als auch ein höheres Gehalt.
Die Eidesformel für Beamte unter Kaiser Wilhelm II. lautete:
"Ich ... schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß, Seiner Königlichen Majestät von Preußen, meinem Allergnädigsten Herrn, ich unterthänig, treu und gehorsam sein und alle mir vermöge meines Amtes obliegenden Pflichten nach meinem besten Wissen und Gewissen genau erfüllen, auch die Verfassung gewissenhaft beobachten will, so wahr mir Gott helfe durch Jesum Christum zur Seligkeit und sein heiliges Evangelium Amen."
Bemerkung: Bei evangelischen Christen wurden die Worte "und sein heiliges Evangelium" und bei katholischen Christen die Worte "durch Jesum Christum zur Seligkeit" ausgestrichen.
Die Finanzen des Kaiserlichen Patentamts
Das Wachstum an Schutzrechtsanmeldungen und Beschäftigten spiegelte sich natürlich auch im Haushalt des Amtes wider. Im Vergleich der Jahre 1891 und 1900 wird das besonders deutlich. Während sich 1891 Einnahmen von rund 2,5 Millionen und Ausgaben in Höhe von knapp 1,1 Millionen Mark gegenüberstanden, betrugen die Einnahmen 1900 mehr als 5 Millionen Mark und die Ausgaben etwa 2,6 Millionen Mark. Das bedeutet eine Verdoppelung des Haushaltsüberschusses in nur 9 Jahren. Der positive Haushalt des Amtes war und ist auch heute ein besonderes Merkmal, das im öffentlichen Sektor keineswegs selbstverständlich und daher umso beachtenswerter ist. Seit Bestehen des Kaiserlichen Patentamts lagen die Haushaltseinnahmen stets über deren Ausgaben. So betrugen bereits ein Jahr nach Bestehen des Amtes 1878 die Einnahmen knapp 400 000 Mark und die Ausgaben weniger als 300 000 Mark.
Bilder: DPMA (soweit nicht anders angegeben)
Stand: 18.06.2024
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