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Deutsches Patent- und Markenamt vereinbart mit dem Österreichischen Patentamt (ÖPA) ein Pilotprojekt zum Patent Prosecution Highway

Pressemitteilung vom 27. Mai 2014

Cornelia Rudloff-Schäffer und Dr. Friedrich Rödler unterzeichnen Vereinbarung

Cornelia Rudloff-Schäffer und Dr. Friedrich Rödler

München. Am heutigen Tag haben die Präsidentin des DPMA, Frau Cornelia Rudloff-Schäffer, und Herr Dr. Friedrich Rödler, Präsident des ÖPA, eine Vereinbarung zum Patent Prosecution Highway (PPH) unterzeichnet. Das PPH-Pilotprojekt zwischen dem DPMA und dem ÖPA ermöglicht es Patentanmeldern, ab dem 1. Juni 2014 bei beiden Ämtern eine beschleunigte Prüfung ihrer Anmeldung zu beantragen.

"Als direkte Nachbarn bestehen zwischen Deutschland und Österreich nicht nur enge und vertrauensvolle politische Beziehungen, sondern auch florierende Wirtschaftskontakte: Deutschland ist Österreichs Haupthandelspartner, zahlreiche deutsche Unternehmen unterhalten in Österreich Niederlassungen und Produktionsstätten", sagte Frau Präsidentin Rudloff-Schäffer. "Die heute unterzeichnete Vereinbarung, die Patentanmeldern ab dem 1. Juni 2014 eine beschleunigte Prüfung ihrer Anmeldungen bei dem deutschen und österreichischen Patentamt ermöglicht, wird den Wirtschafts- und Innovationsstandort Europa weiter fördern."

Ein Anspruch auf beschleunigte Prüfung durch das DPMA bzw. das ÖPA besteht dann, wenn bei dem jeweils anderen Amt eine korrespondierende Patentanmeldung eingereicht und zumindest hinsichtlich eines Patentanspruchs bereits für patentierbar/gewährbar befunden worden ist. Da das später prüfende Amt auf die Arbeits- und Rechercheergebnisse des zuerst prüfenden Amts zurückgreifen kann, können korrespondierende Patente schneller und effizienter erteilt werden. Durch die gegenseitige Nutzung der Arbeits- und Rechercheergebnisse wird auch die Qualität der Prüfung gesteigert. Weder das DPMA noch das ÖPA sind jedoch an die Entscheidungen des jeweils anderen Amts gebunden.

Weitere Informationen zum PPH-Pilotprojekt mit dem ÖPA finden Sie in Kürze unter http://www.dpma.de/patent/verfahren/pph/index.html. Das PPH-Pilotprojekt hat eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option der Verlängerung.

Das Deutsche Patent- und Markenamt

Das DPMA ist das Kompetenzzentrum des Bundes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Mit mehr als 2 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt. Die Beschäftigten in München, Jena und Berlin erteilen Patente, tragen Marken, Gebrauchsmuster und Designs ein und verwalten sie. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte. Weitere Informationen zum DPMA finden Sie unter https://www.dpma.de.

Bidl: DPMA

Stand: 15.03.2024