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Deutsches Patent- und Markenamt baut Beziehungen mit dem Koreanischen Amt für geistiges Eigentum (KIPO) weiter aus

Pressemitteilung vom 11. Juli 2014

München. Die Präsidentin des DPMA, Frau Cornelia Rudloff-Schäffer, empfing heute den Commissioner des Koreanischen Amts für geistiges Eigentum, Herrn Young-min Kim, in München, um wichtige strategische Punkte hinsichtlich der weiteren Zusammenarbeit beider Ämter zu besprechen.

Im Fokus stand dabei neben einem Meinungsaustausch der Ämter zu aktuellen Themen im Bereich des Patent- und Markenwesens der Abschluss einer Vereinbarung zum Datenaustausch mit dem KIPO . Die Vereinbarung ermöglicht es dem DPMA, auch die koreanischen Patent- und Gebrauchsmusterdokumente aus den Jahren vor 2002 in das elektronische Dokumentenarchiv DEPATIS aufzunehmen. Damit werden die Recherchemöglichkeiten erheblich verbessert und die Qualität der Patentprüfung wird gesteigert. Die koreanischen Patent- und Gebrauchsmusterdaten werden über DEPATISnet dann auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Frau Rudloff-Schäffer und Herr Kim nach Abschluss der Datenaustauschvereinbarung

Frau Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA, und Herr Kim, Commissioner des Koreanischen Patentamts (KIPO)

"Der Abschluss der Datenaustauschvereinbarung mit dem Koreanischen Amt für geistiges Eigentum stellt einen wichtigen Schritt zur weiteren Steigerung der Recherchequalität im DPMA dar. Die Tatsache, dass die koreanischen Patentdaten Bestandteil des PCT-Minimum-Standards sind, spiegelt deren große Bedeutung wider", sagte Präsidentin Rudloff-Schäffer.

Die Vereinbarung wird am 12. Juli 2014 in Kraft treten. Die vom KIPO bereitgestellten Daten werden dann in das amtsinterne DEPATIS-Archiv importiert.

Außerdem haben das DPMA und das KIPO die Verlängerung der Laufzeit des Pilotprojekts Patent Prosecution Highway (PPH)" um zwei weitere Jahre bis zum 30. Juni 2016 vereinbart.
Der PPH ermöglicht dem Anmelder, einen Antrag auf beschleunigte Prüfung zu stellen, sobald das Partneramt zumindest einen Patentanspruch für patentfähig erachtet hat. Das DPMA führt dann auf Basis der Arbeitsergebnisse des Partneramts eine eigenständige Recherche durch. Für den Anmelder ergibt sich daraus der Vorteil, dass die Ämter ihre jeweiligen Arbeitsergebnisse gegenseitig nutzen können und so die Recherche nach dem Stand der Technik möglicherweise noch erweitert wird.

Weitere Informationen zu den PPH-Projekten finden Sie hier.

Das Deutsche Patent- und Markenamt

Das DPMA ist das Kompetenzzentrum des Bundes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Mit mehr als 2 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt. Die Beschäftigten in München, Jena und Berlin erteilen Patente, tragen Marken, Gebrauchsmuster und Designs ein und verwalten sie. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte. Weitere Informationen zum DPMA finden Sie unter https://www.dpma.de.

Stand: 23.04.2024