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Neue europäische Datenbank zu verwaisten Werken

Pressemitteilung vom 05.12.2014

München. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) weist auf die europäische Datenbank zu verwaisten Werken beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) hin. Am 27. Oktober 2014 wurde diese neue Online-Plattform freigeschaltet. Sie enthält Informationen zu verwaisten Werken, also zu urheberrechtlich geschützten Werken, deren Rechtsinhaber trotz sorgfältiger Suche nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden können.

"Bibliotheken, Museen und Archive können verwaiste Werke nun einfacher digitalisieren und im Internet zugänglich machen", erklärte die Präsidentin des DPMA, Cornelia Rudloff-Schäffer. "In der neuen europäischen Datenbank werden Informationen zu verwaisten Büchern, Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln oder Filmen und zu deren Nutzung gebündelt. Diese Transparenz erleichtert öffentlichen Kultureinrichtungen den Zugriff auf Informationen, um Wissen - insbesondere aus alten Beständen - verfügbar zu machen."

Hintergrund ist die Richtlinie 2012/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke. Sie sieht die Einrichtung einer Online-Datenbank beim HABM vor und schafft den Rahmen für die Digitalisierung und Zugänglichmachung verwaister Werke, welche sich im Bestand öffentlich zugänglicher Einrichtungen befinden.

In Deutschland wurden die Vorgaben der Richtlinie im Urheberrechtsgesetz (UrhG) umgesetzt. Die §§ 61 ff. UrhG sehen seit 1. Januar 2014 eine gesetzliche Nutzungserlaubnis, sogenannte Schrankenregelung, für verwaiste Werke vor. Die nutzenden Einrichtungen haben ihre sorgfältige Suche nach den Rechtsinhabern zu dokumentieren und dem DPMA bestimmte Informationen zu verwaisten Werken zu übermitteln. Die erforderlichen Angaben können dabei ausschließlich über die Webanwendung des HABM eingegeben werden. Das DPMA leitet sodann diese Informationen ohne weitere Prüfung an das HABM zur Freischaltung in der europäischen Datenbank weiter.

Zugangsberechtigte Organisationen können in der Datenbank auf Informationen zu verwaisten Werken zugreifen oder neue Informationen speichern. Auch potentielle Rechtsinhaber können die neue europäische Datenbank nutzen, um nach verwaisten Werken zu suchen, Kontaktinformationen zu finden oder den Status als verwaistes Werk zu beenden. Nähere Informationen zur Datenbank sowie zur Recherche, zur Registrierung und zu den Eintragungsmöglichkeiten zu verwaisten Werken finden Sie auf den externer Link Internetseiten des HABM.

Das Deutsche Patent- und Markenamt

Das DPMA ist das Kompetenzzentrum des Bundes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Mit mehr als 2 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt. Die Beschäftigten in München, Jena und Berlin erteilen Patente, tragen Marken, Gebrauchsmuster und Designs ein und verwalten sie. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte. Weitere Informationen zum DPMA finden Sie unter https://www.dpma.de.

Stand: 15.03.2024