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Deutsches Patent- und Markenamt startet Patent Prosecution Highway Projekt mit dem Amt für geistiges Eigentum in Singapur

Pressemitteilung vom 24. September 2014

Deutsche Amtschefin und Kollege aus Singapur sitzen am Tisch und unterschreiben Vertrag

Cornelia Rudloff-Schäffer und IPOS-Leiter Tan Yih San

Genf. Am 24. September 2014 traf sich die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), Cornelia Rudloff-Schäffer, mit dem Leiter des Amtes für geistiges Eigentum von Singapur (IPOS), Herrn Tan Yih San. Anlass der Zusammenkunft war die Unterzeichnung der Vereinbarung über den sogenannten Patent Prosecution Highway (PPH).

Vor genau einem Jahr unterzeichneten die beiden Ämter, ebenfalls während der Generalversammlung der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf, eine Erklärung über die künftige Zusammenarbeit. Dort wurde auch ein PPH-Pilotprojekt vereinbart. "Das IPOS ist unser neuntes PPH-Partneramt. Wir freuen uns, dass wir unseren Nutzern mit dieser Vereinbarung die Möglichkeit bieten können, Patentanmeldungen in einem weiteren Land beschleunigt prüfen zu lassen. Singapur ist für unsere Nutzer ein besonders interessantes Land, da es sich als Drehscheibe für geistiges Eigentum (IP Hub) in Südostasien etablieren möchte", sagte Frau Rudloff-Schäffer.

IPOS hat bereits im Juli 2014 am PPH-Nutzerseminar in München teilgenommen und dort seine bisherigen Erfahrungen auf dem Gebiet des PPH den deutschen Nutzern vorgestellt.

Der Patent Prosecution Highway (PPH)

Voraussetzung für eine beschleunigte Prüfung ist, dass eine Patentanmeldung beim jeweils anderen Amt bereits angemeldet und dort zumindest ein Patentanspruch für patentfähig befunden wurde. Die Ämter tauschen in diesem Fall ihre Arbeits- und Rechercheergebnisse aus und können sie gegenseitig nutzen. Durch die gegenseitige Nutzung der Arbeits- und Rechercheergebnisse wird auch die Qualität der Prüfung steigen.

Das PPH-Pilotprojekt mit dem IPOS hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Es besteht die Option der Verlängerung. Weitere Informationen finden Sie in Kürze auf unseren .

Das Deutsche Patent- und Markenamt

Das DPMA ist das Kompetenzzentrum des Bundes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Mit mehr als 2 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt. Die Beschäftigten in München, Jena und Berlin erteilen Patente, tragen Marken, Gebrauchsmuster und Designs ein und verwalten sie. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte. Weitere Informationen zum DPMA finden Sie unter https://www.dpma.de.

Stand: 15.03.2024