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Elektronische Akteneinsicht freigeschaltet: Deutsches Patent- und Markenamt ermöglicht Einsicht in Patent- und Gebrauchsmusterakten über das Internet

Pressemitteilung vom 7. Januar 2014

München. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat heute die elektronische Akteneinsicht in Patent- und Gebrauchsmusterakten freigeschaltet. Ab jetzt ist es möglich, auch über das Internet Einsicht in Aktenbestandteile zu erhalten.

Elektronisch einsehbar sind unter anderem Bescheide, Beschlüsse, Rechercheberichte sowie verfahrensrelevante Eingaben und weitere Aktenbestandteile im PDF-Format. Ein Klick auf den Button "Akteneinsicht" führt nach Eingabe des Aktenzeichens im kostenfreien Informationsdienst DPMAregister zu den gewünschten Informationen. Zugänglich sind insbesondere alle ab dem 21. Januar 2013 erteilten und veröffentlichten Patente und eingetragenen Gebrauchsmuster sowie alle ab diesem Zeitpunkt eingereichten und bereits veröffentlichten Anmeldungen.

"Mit der elektronischen Akteneinsicht bieten wir unseren Kundinnen und Kunden einen innovativen Service, der ihre Arbeit enorm erleichtert", erklärt Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA. "Wir geben damit die Vorteile der im Jahr 2011 eingeführten elektronischen Aktenführung bei Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen direkt weiter und senken den Verwaltungsaufwand erheblich."

Es ist nicht länger notwendig, einen schriftlichen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen und beim DPMA Auszüge aus den Akten anzufordern, auch wenn dies weiterhin möglich bleibt. Daneben können die Akten weiterhin in den Recherchesälen des DPMA in München, Jena und Berlin eingesehen werden. Urheber- und datenschutzrechtlich geschützte Informationen bleiben wie bislang von der Akteneinsicht ausgenommen.

Die Akteneinsicht in Gebrauchsmuster- und Patentakten ist gesetzlich geregelt (§ 31 Patentgesetz, § 8 Gebrauchsmustergesetz). Mit der Verkündung der Patentrechtsnovelle am 24. Oktober 2013 wurden notwendige Rechtsänderungen für die Bereitstellung der elektronischen Akteneinsicht eingeführt.

Die elektronische Akteneinsicht ist ein gebührenfreier Service des DPMA. Nähere Informationen finden Sie hier.

Das Deutsche Patent- und Markenamt

Das DPMA ist das nationale Kompetenzzentrum auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Mit mehr als 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt. Die Beschäftigten in München, Jena und Berlin erteilen Patente, tragen Marken, Gebrauchsmuster und Designs ein und verwalten sie. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte. Weitere Informationen zum DPMA finden Sie unter https://www.dpma.de.

Stand: 23.04.2024