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Hinweis vom 20. Juni 2024
zum Inkrafttreten einer neuen Version des Standards für die Darstellung von Nukleotid- und Aminosäuresequenzprotokollen in XML nach § 11 Abs. 2 der Patentverordnung zum 1. Juli 2024
Am 1. Juli 2024 tritt eine neue Version des Standards für die Darstellung von Nukleotid- und Aminosäuresequenzprotokollen in XML in Kraft. Sie ersetzt die bisherige, zum 1. Juli 2023 in Kraft getretene Fassung (BAnz AT 22.06.2023 B5).
Anlass für die Neuregelung ist eine weitere Revision des internationalen WIPO-Standards ST.26 (Version 1.7). Sie enthält gegenüber der Vorversion 1.6 im Wesentlichen redaktionelle Änderungen. Eine Übersicht über diese Änderungen bietet die Website der WIPO.
Die neue Version des Standards gilt für alle Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, die am oder nach dem 1. Juli 2024 beim DPMA eingereicht werden. Sie gilt auch für an oder nach dem 1. Juli 2024 eingereichte Anmeldungen, die die Priorität einer Anmeldung beanspruchen, die noch vor dem 1. Juli 2024 eingereicht wurde und daher noch ein Sequenzprotokoll nach den bis 30. Juni 2024 geltenden Vorschriften enthält. Die neue Version des Standards gilt auch für Teilanmeldungen, auch wenn die Stammanmeldung vor dem 1. Juli 2024 eingereicht wurde. Für Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, die vor dem 1. Juli 2024 eingereicht worden sind, ist die bisherige Version des Standards in seiner bis zum 30. Juni 2024 geltenden Fassung anzuwenden.
Die neue Version des Standards ist auch als Vordruck P 2790c auf der Website des DPMA unter "Formulare" verfügbar.
Stand: 26.06.2024
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