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Hinweis vom 22. März 2024
Europäische Zusammenarbeit im Markenrecht – Bösgläubige Markenanmeldungen
Im Rahmen der so genannten Konvergenzprogramme unternehmen die Markenämter der EU-Mitgliedstaaten und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bereits seit 2012 erhebliche Anstrengungen zur Angleichung ihrer Entscheidungspraxis. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat sich auch im Interesse seiner deutschen Nutzerinnen und Nutzer an fast allen Konvergenzprojekten aktiv beteiligt. Die Konvergenzprogramme dienen der Transparenz, Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit der Entscheidungspraxis.
Ein weiteres Konvergenzprojekt im Markenbereich ist nun abgeschlossen. Das Projekt betrifft bösgläubige Markenanmeldungen. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse mit Beispielen findet sich in der Gemeinsamen Mitteilung.
Die Gemeinsame Praxis und die Leitlinien werden ab 22. März 2024 im Deutschen Patent- und Markenamt implementiert.
Stand: 22.03.2024
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