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Hinweis vom 2. Juni 2026

Zum Ablauf der Schutzdauer eingetragener Designs: Das Deutsche Patent- und Markenamt wird künftig früher über den Ablauf der Schutzdauer von Designs und die Aufrechterhaltungsgebühren informieren

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) informiert – ohne gesetzliche Pflicht – formlos über den Ablauf der Schutzdauer eingetragener Designs. Nach bisheriger Amtspraxis wurden die Informationsschreiben des Designbereichs ca. 3 Monate nach Ablauf der Schutzdauer versendet, sofern eine Designeintragung zu diesem Zeitpunkt noch nicht aufrechterhalten wurde.

Ab Juni 2026 wird das DPMA Designinhaber bereits zu einem früheren Zeitpunkt über den Ablauf der Schutzdauer und die Aufrechterhaltungsgebühren informieren. Im Zusammenhang mit der Reform des europäischen Designrechts ist beabsichtigt, die Versendung der oben genannten Informationsschreiben sukzessive auf mindestens sechs Monate vor dem Ablauf der Schutzdauer vorzuziehen. Die Anpassung der Amtspraxis erfolgt in mehreren Teilschritten und wird voraussichtlich bis zum Beginn des Jahres 2027 abgeschlossen sein.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Information über den Ablauf der Schutzdauer weiterhin um eine Serviceleistung des DPMA handelt. Die rechtzeitige Mitteilung von Änderungen der Zustellanschrift und die fristgerechte Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühr stellen jeweils eine Obliegenheit des Designinhabers dar.

Stand: 02.06.2026