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Mitteilung Nr. 4/24

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Beendigung der Einreichungsmöglichkeit über das elektronische Anmeldeprogramm eOLF des Europäischen Patentamts nach § 3 Abs. 4 ERVDPMAV zum 1. Januar 2025

22. November 2024

Das Europäische Patentamt (EPA) nimmt sein elektronisches Anmeldeprogramm "eOLF" – vormals "epoline" – in absehbarer Zeit außer Betrieb. Spätestens zum 31. Dezember 2024 werden alle Signaturkarten des EPA (Smart Cards) unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Ausgabe ungültig, da die Login-Unterstützung für EPA-Smart-Cards in eOLF endet. Dementsprechend ist es ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr möglich, beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) elektronische Patentanmeldungen über eOLF einzureichen. Dies betrifft nationale deutsche Patentanmeldungen und PCT-Anmeldungen mit Anmeldeamt DE.

Das DPMA hat mit Bekanntgabe vom 22. November 2024 auf der Internetseite bei den "Veröffentlichungen" unter der Rubrik Bekanntgaben bekannt gegeben, dass dieser Anmeldeweg ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr im Sinne von § 3 Abs. 4 S. 2 ERVDPMAV eröffnet ist.

Für die Einreichung von deutschen Patentanmeldungen und PCT-Anmeldungen mit Anmeldeamt DE steht das Anmeldeprogramm DPMAdirektPro auch weiterhin zur Verfügung. Nähere Informationen hierzu sind auf der Internetseite des DPMA verfügbar.

Für die Einreichung von PCT Anmeldungen mit Anmeldeamt DE kann zudem die Software "ePCT" über das IP-Portal der Weltorganisation für geistiges Eigentum verwendet werden. Informationen hierzu sind auf der externer Link Internetseite der WIPO verfügbar.

Eine Gesamtübersicht über die aktuellen Möglichkeiten der elektronischen Schutzrechtsanmeldung bietet die Seite Schutzrechte elektronisch anmelden.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Eva Schewior

Stand: 22.11.2024