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Mitteilung Nr. 6/24
der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Höhe der Bereitstellungskosten für die Abgabe maschinenlesbarer Daten (wöchentliche Publikationen zu Patenten und Gebrauchsmustern, Marken und Designs in Form von Datenpaketen über DPMAconnectPlus) im Jahr 2025
12. Dezember 2024
Im Rahmen der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben erstellt das Deutsche Patent- und Markenamt maschinenlesbare Daten zu den verschiedenen Schutzrechtsarten, die an Dritte für den Aufbau, die Entwicklung und Pflege eigener Schutzrechtsdatenbanken sowie anderer Informationssysteme und Dienstleistungen abgegeben werden können. Voraussetzungen für den Bezug sind der Abschluss eines Vertrags mit dem Deutschen Patent- und Markenamt und die Übernahme der Bereitstellungskosten. Diese Kosten werden jährlich ermittelt und der Öffentlichkeit mitgeteilt.
Die Kosten für die Bereitstellung der wöchentlichen Publikationen zu Patenten und Gebrauchsmustern, Marken und Designs in Form von Datenpaketen bleiben unverändert zum Jahr 2024 bei 8 Euro pro Datenart und Liefertermin für das Jahr 2025.
Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Eva Schewior
1519/2-001 – 2.1.2
Stand: 12.12.2024
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