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Mitteilung Nr. 5/24

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Teilnahme des Deutschen Patent- und Markenamts am Dienst WIPO DAS als hinterlegendes Amt

25. November 2024

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wird ab 25. November 2024 am Digital Access Service der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO DAS) als sogenanntes "hinterlegendes Amt" teilnehmen. Bei WIPO DAS handelt es sich um einen digitalen Austauschdienst für Prioritätsbelege. Die Teilnahme umfasst zunächst die Schutzrechte Patent und Gebrauchsmuster und dabei Prioritätsbelege sowohl zu nationalen Anmeldungen als auch zu PCT-Anmeldungen mit dem DPMA als Anmeldeamt. Zu einem späteren Zeitpunkt soll dieser Service auch für die Schutzrechte Marke und Design angeboten werden.

Anmelder können also ab 25. November 2024 bei der Beantragung von Prioritätsbelegen zu Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen wählen: Entweder sie beantragen einen Prioritätsbeleg in Papierform (weiterhin kostenpflichtig), oder sie beauftragen das DPMA, den Prioritätsbeleg in elektronischer Form in WIPO DAS zu hinterlegen (kostenlos). Für den Antrag auf Erteilung eines elektronischen Prioritätsbelegs und Hinterlegung in WIPO DAS ist das Formular A 9164 zu verwenden.

Das DPMA informiert in diesem Falle den Antragsteller über die Hinterlegung des Prioritätsbelegs im System WIPO DAS und übersendet einen vertraulichen Access Code. Mit diesem Access Code kann weltweit bei anderen Nachanmeldeämtern, die als sogenanntes „abrufendes Amt“ an WIPO DAS teilnehmen, der Abruf des Prioritätsbelegs beantragt werden.

Weitere Informationen zu WIPO DAS, insbesondere das Formular A 9164 sowie weitere Formulare und Merkblätter, finden Sie ab 25. November 2024 auf der Internetseite des DPMA. Weitergehende Informationen enthält die externer Link Internetseite der WIPO.

Das DPMA beabsichtigt, sich an WIPO DAS auch als sogenanntes "abrufendes Amt" zu beteiligen. Zurzeit werden dafür die Voraussetzungen geschaffen. Das DPMA wird über eine entsprechende Teilnahme gesondert informieren.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Eva Schewior

Stand: 25.11.2024