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Mitteilung Nr. 8/25

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die 13. Ausgabe der Internationalen Klassifikation von Nizza (gültig ab 1. Januar 2026) und über die Bekanntmachung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen im Bundesanzeiger

19. Dezember 2025

Am 1. Januar 2026 tritt die 13. Ausgabe der "Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Klassifikation von Nizza)" (NCL 13-2026) in Kraft.

Seit 2023 ist jährlich eine neue Version der 12. Ausgabe dieser Klassifikation mit zahlreichen Neueinträgen und Streichungen erschienen. Mit der neuen 13. Ausgabe sind jetzt auch Klassenänderungen verbunden. Die Neuausgabe enthält Änderungen im Hinblick auf

  • die alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen,
  • die Klasseneinteilung,
  • die Klassentitel und die erläuternden Anmerkungen.

Die 13. Ausgabe der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen auf Grundlage der Klassifikation von Nizza wird im Bundesanzeiger (externer Link www.bundesanzeiger.de) bekannt gemacht. Sie wird nach § 19 Markenverordnung (MarkenV) ab 1. Januar 2026 in den Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angewendet. Die im Bundesanzeiger bekannt gemachte Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen finden Sie auch auf der Internetseite des DPMA.

Das DPMA wird die mit der 13. Ausgabe der Klassifikation von Nizza einhergehenden Änderungen wie folgt umsetzen:

  • Markenanmeldungen, die ab 1. Januar 2026 beim DPMA eingehen, werden entsprechend der 13. Ausgabe der Klassifikation von Nizza klassifiziert. Die Waren und Dienstleistungen sind in diesen Anmeldungen nach der ab 1. Januar 2026 geltenden Klasseneinteilung geordnet anzugeben (§ 20 Abs. 4 MarkenV).
  • Die Klassengebühren bestimmen sich nach der am Tag des Eingangs der Anmeldung beim DPMA geltenden Klasseneinteilung.
  • Eine Umklassifizierung aufgrund einer neuen Ausgabe der Klassifikation von Nizza findet weder in laufenden Anmeldeverfahren noch bei der Verlängerung der Schutzdauer von Marken statt - auch nicht auf Antrag (s. Hinweis vom 14. Dezember 2018 zum Markenrechtsmodernisierungsgesetz).

Eine Übersicht über die wichtigsten strukturellen Änderungen (Klassenänderungen) der 13. Ausgabe kann pdf-Datei hier abgerufen werden.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Eva Schewior

210120#00001#0001#0002

Stand: 18.12.2025