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Erste Gewährleistungsmarke eingetragen
Eine Marke übernimmt Garantie
Kannten wir bisher den Grünen Punkt, gibt es nun auch den "Grünen Knopf". Das Markenrechtsmodernisierungsgesetz, das am 14. Januar 2019 in Kraft getreten ist, macht es möglich. Darin wurde mit der "Gewährleistungsmarke" eine neue Markenkategorie geschaffen. So können nun solche Zeichen angemeldet werden, mit denen ein Markeninhaber die Gewähr für bestimmte Eigenschaften der Waren und Dienstleistungen anderer Anbieter übernimmt. Anders als die so genannte Herkunftsfunktion bei der Individualmarke hat die Gewährleistungsmarke damit eine Garantiefunktion. Eine gewisse Neutralität des Gewährleistungsmarkeninhabers soll dadurch erreicht werden, dass er die Waren und Dienstleistungen, für deren Beschaffenheit er die Gewähr trägt, nicht auch selbst anbieten darf. Eigene Qualitätssiegel, wie sie beispielsweise manche Supermarktketten verwenden, können somit nicht als Gewährleistungsmarke geschützt werden. Die genauen Regeln zu seiner Marke muss der Gewährleistungsmarkeninhaber in einer Satzung festlegen.
Schutzlücke für Qualitätssiegel geschlossen
Bisher ließen sich selbst objektive Qualitätssiegel als Marke nur sehr eingeschränkt schützen. Eine Individualmarke ist – anschaulich ausgedrückt – der Name eines Produkts eines bestimmten Herstellers. Qualitätssiegel werden aber auf Produkten unterschiedlicher Hersteller angebracht, wenn eben die Qualität stimmt. Damit sind sie keine Marken im herkömmlichen Sinn. Auch wenn einzelne Qualitätssiegel als Marke eingetragen wurden, konnten sie rechtlich gesehen nicht als solche benutzt werden und wurden deshalb von den Gerichten nicht mehr anerkannt. Die Gewährleistungsmarke schließt damit eine Schutzlücke bei der Registrierung solcher Siegel.
Grüner Knopf - Sorgfalt für Mensch und Umwelt
Mit dem "Grünen Knopf" wurde unter der Nummer 30 2019 108 870 im Juli nun die erste Gewährleistungsmarke beim DPMA eingetragen. Diese Gewährleistungsmarke will sicherstellen, dass für verschiedene Textilprodukte die Gewähr übernommen wird, dass die anbietenden Unternehmen bestimmten Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt nachkommen und dass auch die Produkte selbst bestimmten Sozial- und Umweltkriterien entsprechen. Inhaber der Gewährleistungsmarke ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Bilder: iStock.com/brightstars; BMZ, Dpma
Stand: 18.09.2024
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