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Hinweis vom 7. Januar 2016

auf die "Version 2016" der 10. Ausgabe der Nizza-Klassifikation (gültig ab dem 1. Januar 2016) und auf die Bekanntmachung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen im Bundesanzeiger

Am 1. Januar 2016 ist die "Version 2016" der 10. Ausgabe der Nizza-Klassifikation (NCL 10-2016) in Kraft getreten.

Während sich an dem Fünf-Jahres-Turnus der Neuausgaben der Nizza-Klassifikation nichts ändert, gibt es seit dem 1. Januar 2013 jährliche "Versionen", die neue Einträge oder Streichungen und Umformulierungen bestehender Einträge vorsehen können. Größere strukturelle Änderungen (Klassenänderungen) sind nicht enthalten, diese bleiben den alle fünf Jahre erscheinenden "Ausgaben" vorbehalten.

Die nach § 19 der Markenverordnung ab 1. Januar 2016 in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt anzuwendende Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen auf Grundlage der Nizza-Klassifikation wurde am 22. Dezember 2015 im Bundesanzeiger (externer Link www.bundesanzeiger.de) bekannt gemacht.

Die im Bundesanzeiger bekannt gemachte Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen finden Sie hier.

Stand: 21.03.2024