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Hinweis vom 21. Januar 2016

Pilotprojekt "Patent Prosecution Highway (PPH)" zwischen dem deutschen und dem chinesischen Patentamt verlängert

Seit dem 23. Januar 2012 können Patentanmelderinnen und Patentanmelder beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und bei dem Staatlichen Amt für Geistiges Eigentum der Volksrepublik China (SIPO) die beschleunigte Prüfung ihrer Anmeldung beantragen. Diese Möglichkeit besteht auch weiterhin. Das DPMA und das SIPO haben die Laufzeit des Pilotprojekts "Patent Prosecution Highway (PPH)", die ansonsten am 22. Januar 2016 geendet hätte, um zwei weitere Jahre bis zum 22. Januar 2018 verlängert.

Das PPH ermöglicht es dem Anmelder, einen Antrag auf beschleunigte Prüfung zu stellen, sobald das Partneramt zumindest einen Patentanspruch für patentfähig erachtet. Das DPMA führt dann auf Basis der Arbeitsergebnisse des Partneramtes eine eigenständige Recherche durch. Für den Anmelder ergibt sich daraus der Vorteil, dass die Ämter ihre jeweiligen Arbeitsergebnisse gegenseitig nutzen können und so die Recherche nach dem Stand der Technik möglicherweise noch erweitert wird.

Das DPMA blickt auf eine enge langjährige Zusammenarbeit mit dem SIPO zurück. Neben der bilateralen PPH-Vereinbarung mit dem SIPO ist das DPMA Teil des Globalen PPH-Pilotprojekts, dem insgesamt 21 Ämter angehören.

Weitere Informationen zum PPH-Projekt mit dem SIPO finden Sie hier.

Stand: 21.03.2024