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Hinweis vom 20. März 2019

auf Organisationsmaßnahmen im Patentbereich des Deutschen Patent- und Markenamts

Mit einer Neuorganisation des Patentprüfungsbereichs will das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) seine Effizienz steigern und so die Verfahrensdauer für seine Kunden auf längere Sicht signifikant verkürzen. In das langfristig ausgelegte Konzept für die Hauptabteilung 1 (Patente und Gebrauchsmuster) sind alle dort tätigen Fachbereiche einbezogen. Unter anderem werden auch sieben neue Patentabteilungen gegründet. "Mit der Umstrukturierung begegnen wir der stark gestiegenen Dynamik unserer Innovationslandschaft und stellen das DPMA zukunftsfest auf", sagte DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer. "Im Sinne unserer Kunden ist uns die Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten bei gleichbleibend hoher Qualität der Prüfungen ein ganz zentrales Anliegen."

Die sieben neuen Patentabteilungen werden folgende Bezeichnungen tragen:

  • Patentabteilung 18: Hybridantriebe, Ventile, Schwingungsmechanik
  • Patentabteilung 28: Landfahrzeuge II
  • Patentabteilung 38: Elektrische Bauteile und Anlagen, Signalwesen, KFZ-Elektrik
  • Patentabteilung 41: Medizintechnik
  • Patentabteilung 42: Batterien und Brennstoffelemente
  • Patentabteilung 57: Informationstechnologie und Datenverarbeitung II, Bildverarbeitung, Anzeigevorrichtungen, Steuer- und Regeltechnik
  • Patentabteilung 58: Fahrzeugsicherheitstechnik, Stoffuntersuchungen

Durch die Umorganisation ändern sich teilweise auch die Zuständigkeiten bestehender Abteilungsgruppen und Patentabteilungen, deren Bezeichnungen entsprechend angepasst werden. So wird die Abteilungsgruppe 1.40 die neue Bezeichnung "Chemie, Medizintechnik, Patentverwaltung, Gebrauchsmuster" führen. Die Änderungen werden zum 1. April 2019 vollzogen und sind ab diesem Zeitpunkt im Organisationsschaubild des DPMA im Internet abgebildet.

Stand: 23.12.2024