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Hinweis vom 1. Januar 2019

auf das Inkrafttreten der 12. Ausgabe der Locarno-Klassifikation (Klassifikation für eingetragene Designs)

Am 1. Januar 2019 ist die 12. Ausgabe der Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle (Locarno-Klassifikation) in Kraft getreten.

Das Deutsche Patent- und Markenamt wendet die 12. Ausgabe der Locarno-Klassifikation seit 1. Januar 2019 bei allen Designeintragungen an. Außerdem werden eingetragene Designs im Rahmen der Aufrechterhaltung von Amts wegen umklassifiziert, falls sich die Klassifizierung der zu ihnen eingetragenen Warenbegriffe geändert hat.

Die deutsche Übersetzung der in der 12. Ausgabe der Locarno-Klassifikation enthaltenen Warenbegriffe ist Bestandteil der alphabetischen Warenliste Design, die vom Deutschen Patent- und Markenamt zusammen mit der Einteilung der Klassen und Unterklassen im Bundesanzeiger (externer Link www.bundesanzeiger.de) bekannt gemacht wird. Die aktuelle Bekanntmachung ist auch auf unserer Internetseite Designs verfügbar.

Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet zur Recherche der vorhandenen Warenbegriffe eine Online-Suchmaschine an.

Bei der elektronischen Anmeldung von Designs mit DPMAdirektWeb ist die aktuelle Warenliste Design bei der Auswahl der Erzeugnisangabe hinterlegt. Auch bei Nutzung der Software DPMAdirektPro steht die Warenliste in ihrer jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung, sofern die Update-Funktion der Software genutzt wird.

Stand: 21.03.2024