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Hinweis vom 8. August 2019

auf Lizenzen an international registrierten Marken mit Schutz in der Bundesrepublik Deutschland

Lizenzen auf den deutschen Schutzrechtsanteil von international registrierten Marken können nunmehr in das von der WIPO (World Intellectual Property Organization) geführte Internationale Register eingetragen werden. Derartige Eintragungen waren bisher auf Grund einer von der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der WIPO abgegebenen Erklärung unwirksam, weil das deutsche Recht die Eintragung von Markenlizenzen nicht vorsah. Diese Erklärung konnte nunmehr zurückgezogen werden, weil durch das Markenrechtsmodernisierungsgesetz die Eintragung von Lizenzen möglich geworden ist.

Bitte beachten Sie, dass das Deutsche Patent- und Markenamt keine Anträge auf Eintragung, Änderung oder Löschung von Lizenzen vermittelt. Entsprechende Anträge können ausschließlich vom Inhaber der internationalen Registrierung direkt bei der WIPO eingereicht werden. Dabei sind die von der WIPO zur Verfügung gestellten Formblätter für die Eintragung (MM13), Änderung (MM14) oder Löschung (MM15) einer Lizenz zu verwenden.

9330/1-3.3.6-Bd.II/13

Stand: 14.10.2019