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Künstliche Intelligenz und Schutzrechte
Künstliche Intelligenz beflügelte lange Zeit nur die Fantasie der Menschen, aber seit einiger Zeit gewinnt sie immer größeren Einfluss auf unser Leben. In vielen Geräten, die wir heute selbstverständlich nutzen, stecken bereits Formen künstlicher Intelligenz. Und sie entwickelt sich so rasant weiter, dass dieser Fortschritt immer mehr Fragen aufwirft – nicht zuletzt im Hinblick auf die gewerblichen Schutzrechte.
„Geburtsstunde“ der Künstlichen Intelligenz als Forschungsgebiet
Bereits 1956 wurde der Begriff „Künstliche Intelligenz“ geprägt: Im Dartmouth College in Hanover (New Hampshire, USA) traf sich eine Gruppe junger Wissenschaftler zu einem Sommer-Workshop. Initiator war John McCarthy (1927-2011), der in seinem Förderantrag an die Rockefeller Stiftung für die „Dartmouth Summer Research Project on Artificial Intelligence“ den Begriff zum vielleicht ersten Mal verwendete.
„Das Seminar soll von der Vermutung ausgehen, dass jeder Aspekt des Lernens oder jede andere Eigenschaft der Intelligenz im Prinzip so genau beschrieben werden, dass eine Maschine geschaffen werden kann, die in der Lage ist, diese zu simulieren“, schrieb McCarthy in seinem Antrag. „Es soll versucht werden, herauszufinden, wie man Maschinen dazu bringen kann, Sprache zu benutzen, Abstraktionen und Konzepte zu bilden, Problemen zu lösen, die bisher nur von Menschen behandelt werden können, und sich selbst zu verbessern. Wir denken, dass ein signifikanter Fortschritt in einem oder mehreren dieser Probleme gemacht werden kann, wenn eine sorgfältig ausgewählte Gruppe von Wissenschaftlern einen Sommer lang gemeinsam daran arbeitet.“
Die Dartmouth Conference, die von Juni bis August 1956 stattfand, gilt als Geburtsstunde der Künstlichen Intelligenz als akademisches Fachgebiet. Sie diskutierte unter anderem Neuronale Netzwerke, Sprach-Programmierung sowie Zufälligkeit und Kreativität. John McCarthy wurde später Professor in Stanford, erhielt zahlreiche Auszeichnungen wie den Turing-Award und ist selbst Namensgeber eines Preises für KI-Forscher.
Die wachsende Bedeutung der künstlichen Intelligenz (KI) in alltäglichen Anwendungen und die integrale Rolle, die das geistige Eigentum (IP) bei ihrer Entwicklung spielt, sind von weltweitem Interesse. Um diese Themen zu vertiefen, veranstaltete das USPTO am 9. September 2024 ein virtuelles internationales Treffen.
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KI und Schutzrechte - anschaulich erklärt: Detlev-Georg Schmidt-Bilkenroth aus dem DPMA gibt Antworten auf Fragen wie "Was ist KI?", "Was wird angemeldet?" und "Was ist patentfähig?".
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Das „Internet of things“, kurz: IoT, ist derzeit einer der wichtigsten Technik-Trends. Es ist „zum Synonym für die Verbindung der realen und der virtuellen Welt geworden“, sagte Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer zur Eröffnung der Tagung „Internet of things. Wege zum Patent von IoT-Technologien“ im DPMA.
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Welche Bedeutung hat Künstliche Intelligenz (KI) für die gewerblichen Schutzrechte? Wie können Erfindungen aus dem Bereich KI durch Patente geschützt werden? Und wo werden KI-gestützte Anwendungen bereits eingesetzt? Diesen Fragen widmete sich die PATINFO 2019, die Anfang Juni in Ilmenau stattfand.
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Wohin geht die Entwicklung bei der sogenannten Künstlichen Intelligenz (KI)? Und in welchen Technikgebieten sind einzelne Länder dabei besonders innovativ? Die Vizepräsidentin des DPMA, Christine Moosbauer, hat zur Eröffnung der Fachtagung PATINFO in Ilmenau über Trends zur KI im gewerblichen Rechtsschutz informiert.
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Beim Thema „KI und Schutzrechte“ ist der Gesprächsbedarf ungebrochen groß. 2019 fand im DPMA der Workshop „Intellectual Property Protection for Artificial Intelligence and Robotics“ statt. Eingeladen hatten das DPMA, die Patentanwaltskanzlei Page, White & Farrer und RAILS (Robotics & AI Law Society).
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US-Patentanmelder dominierten 2018 in Sachen KI die deutsche Innovationslandschaft. 36,2 Prozent der im vergangenen Jahr vom DPMA und vom Europäischen Patentamt veröffentlichten Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland kamen aus den Vereinigten Staaten – nur halb so viele (18,1 Prozent) gingen aus Deutschland ein.
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„Smart IP“ war das Thema eines „Round Table“ am 22. Februar 2019 im DPMA. Gemeinsam mit der UNION-IP hatte das Amt zu Vorträgen und Diskussion rund um das Thema „Applying intelligence to patenting, licensing and enforcing IP on new technology“ eingeladen.
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Experten aus verschiedenen Branchen sprachen 2018 im DPMA über künstliche Intelligenz (KI) und ihren Schutz. Zwei Fragen zogen sich wie ein roter Faden durch die Tagung mit rund 130 Teilnehmern: Wie kann KI geschützt werden? Und: Wenn KI selbst Erfindungen generiert, lassen diese sich dann überhaupt schützen?
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Dr. Josef Fleischmann, Gruppenleiter und Prüfer beim DPMA im Sachgebiet Datenverarbeitung und Informationstechnik, über Chancen und Risiken bei Entwicklung und Einsatz künstlicher Intelligenz (Interview von 2018).
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Inwiefern künstliche Intelligenz patentfähig ist, war eines der Hauptthemen der KI-Tagung 2018 im DPMA. Aber noch viel mehr (und vor allem offene!) Fragen fielen an, als es um eine andere Frage ging: Wenn künstliche Intelligenz ihrerseits neue Erfindungen generiert – sind diese dann schutzfähig?
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Stand: 17.09.2024
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