Inhalt
Künstliche Intelligenz und Schutzrechte
Die Zukunft und der künstliche Erfinder
Inwiefern künstliche Intelligenz patentfähig ist, war eines der Hauptthemen der KI-Tagung im DPMA. Etliche Fragen wurden in diesem Zusammenhang aufgeworfen; Referenten aus dem Patentwesen gaben kompetente Antworten. Aber noch viel mehr (und vor allem offene!) Fragen fielen an, als es um eine andere Frage ging: Wenn künstliche Intelligenz ihrerseits neue Erfindungen generiert – sind diese dann schutzfähig?
(Text erstmals veröffentlicht 2018)
Schutzfähigkeit von KI
Bei den Methoden der künstlichen Intelligenz handelt es sich meist um mathematische Lösungen, die in Software realisiert sind, also um computerimplementierte Verfahren. Diese sind nur begrenzt dem Patentschutz zugänglich, da Computerprogramme an sich nicht patentfähig sind. Das bedeutet, dass ein Beitrag zur Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln vorliegen muss, wie etwa die Steuerung eines autonomen Fahrzeugs.
Ein technischer Beitrag kann auch vorliegen, wenn Messwerte verarbeitet werden, wenn also beispielsweise Kamerabilder aus einem Fahrzeug dahingehend analysiert werden, welche Verkehrszeichen darauf zu erkennen sind. Vergleichbares kann auch für die Auswertung und Aufbereitung medizinischer Bilddaten zur Tumorerkennung als Vorbereitung einer ärztlichen Diagnose gelten.
Könnte KI denn überhaupt in der Lage sein, schutzfähige Erfindungen zu machen? Üblicherweise wird zwischen „schwacher“ und „starker“ KI unterschieden. „Eine schwache KI ist darauf ausgerichtet, konkrete Anwendungsprobleme des menschlichen Denkens zu meistern“, so Dr. Felix Daume, Patentprüfer am DPMA. „Alle Systeme, die wir heute als KI bezeichnen, fallen in diese Kategorie.“ Sie können kognitive Prozesse des Menschen teilweise nachahmen. Als Beispiele nennt er die Erkennung und Klassifizierung von Objekten in Bildern oder die Spracherkennung. „Eine starke KI würde dagegen eine nicht auf ein Anwendungsfeld begrenzte, also universelle Intelligenz sein“, so Daume.
Ein Beispiel aus der prüferischen Praxis: „In meinem Prüfgebiet, den computerimplementierten Entwurfsverfahren,“ so Dr. Josef Fleischmann vom DPMA, „gibt es zahlreiche iterative Optimierungsverfahren, die für einen Gegenstand, z.B. für ein Leichtbauteil eines Flugzeugs, eine hinsichtlich Gewicht und Belastbarkeit optimale Form ermitteln können. In so einem Fall würde ich jedoch nicht sofort davon sprechen, dass die Software dieses Bauteil „erfunden“ hat, sondern der Benutzer, der dabei ein Computerprogramm als intelligentes Werkzeug benutzt hat.“
Ist "starke" künstliche Intelligenz möglich?
Eine „starke“ KI müsste den „Turing-Test“ bestehen, den der geniale britische Mathematiker und „Enigma“-Knacker schon vor Jahrzehnten postulierte: Wenn der Mensch in der Kommunikation nicht mehr erkennen kann, ob er mit einer Maschine spricht oder seinesgleichen – dann ist die künstliche Intelligenz wirklich „stark“.
Bis jetzt gibt es noch keine „starke“ KI. Aber wenn einmal eine KI das menschliche Denken quasi mechanisiert, wäre ihr auch Kreativität zuzutrauen. „Das würde dann aber auch die Frage nach dem Bewusstsein der KI aufwerfen“, so Daume. Und das eröffne „eine weitreichende juristische und ethische Problemstellung, etwa der Frage nach der Rechtsfähigkeit der KI oder der Gleichstellung mit dem Menschen“.
KI als Rechtssubjekt?
Auch die stärkste KI könnte derzeit keine Schutzrechte anmelden, weil sie kein Rechtssubjekt wäre. Bisher handelt es sich bei der KI letztlich um ein weiteres Werkzeug, das sich Erfinderinnen und Erfinder bei ihrer Arbeit zu Nutze machen. Schutzrechte können zwar unter Zuhilfenahme von KI generiert werden, Anmelder und Erfinder bleiben aber weiterhin ausschließlich Menschen.
Falls aber KI eines Tages so „stark“ wird, dass sie eine Form von Bewusstsein entwickelt, könnte sie theoretisch als Rechtssubjekt anerkannt werden. „Nur einer starken KI ist ein schöpferischer und kreativer Akt zuzutrauen“, so Daume. „Eine solche KI könnte je nachdem, welchen rechtlichen Status man ihr zubilligt, Erfinder und Anmelder sein.“
Weitere Beiträge im KI-Dossier:
- Workshop im DPMA: KI- und Robotik-Erfindungen schützen
- Künstliche Intelligenz – Auswirkungen und Herausforderungen im Patentwesen: Tagung im DPMA
- KI: Weltweit auf dem Vormarsch, aber nicht ganz durchschaubar - Aktuelles Interview
- „Smart IP“-Konferenz im DPMA
iStock.com/AndreyPopov, iStock.com/phonlamaiphoto
Stand: 17.09.2024
Soziale Medien