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Hinweis vom 1. April 2020
auf die Europäische Zusammenarbeit im Markenrecht - Harmonisierung der Spruchpraxis in Bezug auf die Unterscheidungskraft von dreidimensionalen Marken mit weiteren Elementen
Im Rahmen der so genannten Konvergenzprogramme unternehmen die Markenämter der EU-Mitgliedstaaten und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bereits seit 2012 erhebliche Anstrengungen für eine tatsächliche Angleichung ihrer Entscheidungspraxis. Das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) hat sich auch im Interesse unserer deutschen Nutzer an fast allen Konvergenzprojekten aktiv beteiligt. Die Konvergenzprogramme dienen der Transparenz, Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit der Entscheidungspraxis. Ein weiteres Konvergenzprojekt im Markenbereich ist nun abgeschlossen; die dort entwickelten Grundsätze für eine Gemeinsame Praxis treten am 1. April 2020 in Kraft. Das Projekt betrifft die Unterscheidungskraft dreidimensionaler Marken (Formmarken), die Wort- und/oder Bildbestandteile enthalten und deren Form an sich nicht unterscheidungskräftig ist.
Ausführliche Informationen, Erläuterungen und Beispiele sind in den Grundsätzen der Gemeinsamen Praxis dargestellt. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse mit Beispielen findet sich in der Gemeinsamen Mitteilung (10,6 MB).
Die Gemeinsame Praxis und die Leitlinien werden ab 1. April 2020 im DPMA umgesetzt. Das Ergebnis dieses Projekts entspricht unserer bisherigen Spruchpraxis, so dass sich in der Praxis für unsere Kunden keine Änderung ergibt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/european-cooperation.
Stand: 01.04.2020
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