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Hinweis vom 24. Januar 2020

zum Recherchebericht bei einer Patentanmeldung gemäß § 43 PatG

Im Rahmen einer Patentanmeldung ermittelt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) auf Antrag den Stand der Technik und beurteilt vorläufig die Schutzfähigkeit der angemeldeten Erfindung. Das Ergebnis dieser Beurteilung teilt das Amt dem Anmelder in einem Recherchebericht nach § 43 Patentgesetz mit.

Seit dem 24. Januar 2020 wird dieser Recherchebericht mit einem neu gefassten Formular übermittelt. Anlass für die Umgestaltung des Formulars waren Wünsche der Anmelder nach einer kompakten und übersichtlichen Darstellung der Rechercheergebnisse unter Beibehaltung des Informationsgehalts. Deutlich nutzerfreundlicher wurde deshalb vor allem der Abschnitt "D" mit der vorläufigen Beurteilung der Schutzfähigkeit der angemeldeten Erfindung gegliedert.

Im Hinblick auf ein zügiges Prüfungsverfahren bittet nun das DPMA jene Anmelder, die auf Basis eines vorliegenden Rechercheergebnisses Prüfungsantrag nach § 44 PatG stellen, die Hinweise aus dem Recherchebericht aufzugreifen und (gegebenenfalls mit Stellung des Prüfungsantrags) eine sachliche Stellungnahme und/oder geänderte Ansprüche bzw. Unterlagen mit einzureichen.

Stand: 24.01.2020