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Mitteilung Nr. 4/16

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Höhe der Bereitstellungskosten für die Abgabe maschinenlesbarer Daten (DPMAdatenabgabe und DEPATISconnect) im Jahr 2017

Vom 3. November 2016

Im Rahmen der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben bei den verschiedenen Schutzrechtsarten erstellt das Deutsche Patent- und Markenamt maschinenlesbare Daten, die an Dritte für den Aufbau, die Entwicklung und Pflege eigener Schutzrechtsdatenbanken sowie anderer Informationssysteme und Dienstleitungen abgegeben werden können. Voraussetzungen sind der Abschluss eines Vertrags und die Übernahme der Bereitstellungskosten.

Diese Kosten werden jährlich ermittelt und der Öffentlichkeit mitgeteilt.
Die Kosten für die Bereitstellung der wöchentlichen Publikationen zu Patenten und Gebrauchsmustern, Marken und Designs in einem geschützten Downloadbereich (DPMAdatenabgabe) bleiben unverändert zum Jahr 2016 bei 25 EUR pro Datenart und Liefertermin für das Jahr 2017.

Die Kosten für den Zugriff auf das Patentdokumentenarchiv DEPATIS über eine Internet-Standleitung mit registrierter und nicht dynamischer IP-Adresse (DEPATISconnect) bleiben ebenfalls unverändert zum Jahr 2016 bei 2.500 EUR für das Jahr 2017. Für die Vertragsabwicklung und Einrichtung des Zugangs werden einmalig 250 EUR erhoben.

Eventuell anfallende Umsatzsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Rechungsstellung geltenden Höhe zusätzlich berechnet.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer

1519/2-001 - 2.1.2

Stand: 11.12.2024