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Mitteilung Nr. 1/17

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Öffnungszeiten beim Deutschen Patent- und Markenamt, Dienststelle München, am Faschingsdienstag, den 28. Februar 2017

Vom 9. Dezember 2016

Am Faschingsdienstag, den 28. Februar 2017, ist das Deutsche Patent- und Markenamt, Dienststelle München, ganztägig geschlossen. Der Kundendienst steht jedoch wie gewohnt am Telefon für allgemeine Anfragen zu den Schutzrechten (089/2195-1000) und Fragen zu den DPMA-Datenbanken (089/2195-3435) während der Servicezeiten von 8:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung.

Bareinzahlungen sind am Faschingsdienstag nicht möglich. Die Auskunftsstelle, der Recherchesaal und die Dokumentenannahme sind an diesem Tag für Besucher geschlossen. Dringende Geschäftssachen können fristgerecht im Nachtbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden. Die Dienste DPMAdirekt für elektronische Anmeldungen sowie DPMAregister stehen durchgängig zur Verfügung.

Die Dienststellen in Jena und in Berlin - Technisches Informationszentrum sind von der Schließung nicht betroffen. Ferner können Schutzrechtsanmeldungen in den gesetzlich zugelassenen Fällen auch rechtswirksam bei den Patentinformationszentren eingereicht werden.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer

Stand: 13.09.2017