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DPMA zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen
Mitteilung Nr. 2/17
der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Öffnungszeiten beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 23. Dezember 2017 bis einschließlich 1. Januar 2018
Vom 16. Oktober 2017
Öffnungszeiten beim Deutschen Patent- und Markenamt für die Dienststellen in München, in Jena und in Berlin (DPMA-Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin) vom 23. Dezember 2017 bis einschließlich 1. Januar 2018
Das Deutsche Patent- und Markenamt ist vom 23. Dezember 2017 bis einschließlich 1. Januar 2018 geschlossen.
An diesen Tagen sind Bareinzahlungen nicht möglich.
Die Recherchesäle bleiben geschlossen. Die Auskunftsstellen sind nicht besetzt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass in diesem Zeitraum Geschäftssachen durch die Dokumentenannahmestelle nicht entgegengenommen werden können. Die fristgerechte Annahme von Geschäftssachen (insbesondere Anmeldungen) ist aber durch die Nachtbriefkästen in den drei Dienststellen München, Jena und Berlin sichergestellt.
Die Dienste DPMAdirekt (Pro und Web) für elektronische Anmeldungen sowie DPMAregister stehen im Zeitraum der Amtsschließung uneingeschränkt zur Verfügung.
Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer
204 (1) – 4.1.2 – I 54 – Bd. II
Zusätzlicher Hinweis vom 29. November 2017
Der Schalter der Dokumentenannahme in der Dienststelle München ist vom 23. Dezember 2017 bis zum 8. Januar 2018 geschlossen.
In diesem Zeitraum können beim Schalter der Dokumentenannahme keine Postsendungen abgegeben und Bareinzahlungen vorgenommen werden. Vom 22. Dezember 2017, 14.00 Uhr, bis einschließlich 8. Januar 2018, 7.30 Uhr, steht Ihnen unser Nachtbriefkasten zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Stand: 24.10.2024
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