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Mitteilung Nr. 3/18

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Richtlinien für das Einspruchsverfahren, Widerrufs- und Beschränkungsverfahren vor dem DPMA

Vom 3. Juli 2018

Die Richtlinien für das Einspruchsverfahren in Patentsachen wurden grundlegend überarbeitet und erstmalig um die Richtlinien für das Widerrufs- und Beschränkungsverfahren nach § 64 PatG ergänzt. Die Richtlinien treten in ihrer Neufassung am 1. August 2018 in Kraft; sie treten an die Stelle der Richtlinien für das Einspruchsverfahren vor dem DPMA vom 18. Januar 2007 (BlPMZ 2007, 49).

Die Richtlinien erläutern die Amtspraxis vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen und berücksichtigen damit auch den Informationsbedarf von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Einzelanmeldern. Die aktuelle Fassung der Richtlinie kann im Internet unter "Richtlinien und Hinweise zum Patentverfahren" auf der Formular-Seite des DPMA abgerufen werden.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer
1243/1-4.3.2/2018-2

Stand: 16.07.2018