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Mitteilung Nr. 7/18
der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die zu verwendenden Formblätter in Markensachen
Vom 14. Dezember 2018
Aufgrund des am 14. Januar 2019 in Kraft tretenden Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungsgesetz – MaMoG) wurden die Formblätter in Markensachen überarbeitet und neu entwickelt.
Da nahezu alle Formblätter davon betroffen sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ab 14. Januar 2019 die überarbeiteten und neu gefassten Formblätter zu verwenden sind.
Die Formblätter können kostenlos über unsere Formularseite Marken abgerufen werden.
Die Präsidentin
des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer
1030 – 4.3.2/2015-1
Stand: 14.12.2018
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