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United by Music – 70 Jahre Eurovision Song Contest

Wir drücken allen Musikschaffenden die Daumen für das ESC-Finale 2026 in Wien
Ein Lied kann eine Brücke sein
2026 feiert der Eurovision Song Contest sein 70-jähriges Jubiläum. Aus einem europäischen Fernsehprojekt der 1950er-Jahre ist längst eines der größten Live-Musikformate der Welt geworden. Unter dem Motto "United by Music" steht der ESC heute für weit mehr als Wettbewerb: für Popkultur, Medieninszenierung und ein global vernetztes Entertainment-Format. Hinter der Bühne sorgt ein komplexes System aus Marken-, Design- und Urheberrechten dafür, dass Identität, Inhalte und kreative Leistungen geschützt bleiben. Und manchmal bauen Lieder auch Brücken, denn schließlich ging und geht es beim Songcontest nicht zuletzt um friedlichen Austausch und ein Gefühl von Gemeinschaft.
Die EBU: das Rückgrat des ESC
Die European Broadcasting Union (EBU), gegründet 1950, organisiert den Eurovision Song Contest und koordiniert den internationalen Austausch von Rundfunkinhalten. Bereits frühe Großereignisse wie die Live-Übertragung der Krönung von Königin Elisabeth II. (1953) machten sie zu einem zentralen Akteur der europäischen Mediengeschichte. 1956 folgte die erste ESC-Ausgabe – der Startpunkt einer bis heute andauernden Erfolgsgeschichte.
Die EBU ist als Wortmarke EM 011436326 geschützt und steht zugleich für technologische Innovation im internationalen Broadcast-Bereich.
United by Music – der gemeinsame Nenner des ESC

eingetragene IR-Marke 1806449, angemeldet im Jahr 2023
"United by Music" ist seit 2023 der zentrale Leitsatz des Eurovision Song Contest. Dieser Leitsatz prägt seither die internationale Markenkommunikation. Der Slogan ist ein wiederkehrendes Gestaltungselement, das für einen einheitlichen und harmonischen Auftritt sorgt. Im Zusammenspiel mit den übrigen Markenelementen des ESC fungiert er als sprachlicher Rahmen, der das Format über Länder- und Sendegrenzen hinweg wiedererkennbar macht.
Der Klang des ESC: Das "Te Deum" als Hörmarke

EM 000907527
Seit über 60 Jahren eröffnet das Präludium zu Marc-Antoine Charpentiers "Te Deum" den ESC. Von den sechs Fassungen des Werks sind nur vier erhalten geblieben. Das berühmte "Prelude (Marche en rondeau)" wurde 1998 sogar als Hörmarke eingetragen (EM 000907527).
Popkultur auf der ESC-Bühne
Ein weiterer globaler ESC-Moment folgte 1988 mit Céline Dion (unter anderem EM 002383107), die für die Schweiz gewann und später zum internationalen Superstar wurde.
Deutschland: zwischen Schlager, Show und Strategie
ESC-Geschichtsschreibung geht nicht ohne ihn: Ralph Siegel, einer der produktivsten ESC-Komponisten, steht für die klassische Ära des Wettbewerbs. Mit "Dschinghis Khan" (1979) schuf er eine der ikonischsten ESC-Produktionen überhaupt – ein Mix aus Musik, Kostümshow und klarer Wiedererkennbarkeit, der selbst zur Marke wurde (DE 3020211147952, angemeldet am 01.09.2021). Wir dürfen gespannt sein, was da noch kommt!
Ende der 1990er-Jahre veränderte sich der deutsche Blick auf den ESC: Guildo Horn brachte 1998 mit "Guildo hat euch lieb!" Ironie, Schlager und Performancekunst auf die Bühne und machte den Wettbewerb zum TV-Event zwischen Emotion und Selbstparodie. In DPMAregister finden sich zahlreiche Anmeldungen zu "Gildo Horn" aus dem Jahr 1998.

eingetragene Marke DE 305746073
Stefan Raab schließlich transformierte den ESC in Deutschland zu einem strategisch gedachten Medienformat. Mit Beiträgen wie "Wadde hadde dudde da" (2000, Marke 39975874, gelöscht im Jahr 2020) verschob er die Grenzen zwischen Musik, Comedy und Unterhaltung und prägte die moderne ESC-Inszenierung nachhaltig. So brachten Raab und Lena Meyer-Landrut 2010 den zweiten und bisher letzten Sieg nach Deutschland. Die Marken "Lena" (DE 302010042635) und "Lena Meyer-Landrut" (DE 302010043108) sind allerdings inzwischen gelöscht. Parallel dazu initiierte Raab den von 2005 bis 2015 jährlich ausgetragenen Bundesvision Song Contest, den er durchgehend moderierte und der als nationales Pendant zum ESC konzipiert war.
Joy Fleming – eine Stimme, die bleibt
Im Rückblick auf 70 Jahre Eurovision Song Contest gehört Joy Fleming zu den markantesten deutschen Beiträgen. 1975 trat sie mit "Ein Lied kann eine Brücke sein" an und lieferte eine der kraftvollsten Gesangsleistungen der ESC-Geschichte, auch wenn es im Wettbewerb nur für Platz 17 reichte. Ihr Auftritt gilt bis heute als Beispiel dafür, dass Wirkung und Erinnerung oft über das reine Ergebnis hinausgehen. Der Name der viel zu früh verstorbenen Künstlerin wurde 2018 als Marke registriert (DE 3020182172982).
Mehr zur ESC-Geschichte finden Sie unter
eurovision.de.
Urheberrecht im Mittelpunkt
Neben Markenrechten steht das Urheberrecht im Zentrum des ESC. Es schützt die kreativen Leistungen der Komponistinnen, Texter und der Künstlerinnen und Künstler und bildet das Fundament für die internationale Zusammenarbeit und Vielfalt, die den ESC so besonders machen.
Drei Fragen zum Urheberrecht
Sie möchten Ihren eigenen Songcontest veranstalten, "Merci Cherie" umdichten oder einfach auf einer privaten ESC-Party im Glitzerkostüm mit Coverversionen von "Waterloo", "Ein bisschen Frieden" und "Satellite" auftreten? Dann finden Sie hier die Antworten auf Ihre Fragen dazu. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Thema "Urheberrecht".
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Darf ich ein Musikstück einfach covern und was muss ich dabei beachten?
Musikstücke sind als Werke urheberrechtlich geschützt – daher gilt: Wenn Sie ein fremdes Musikstück in der Öffentlichkeit, zum Beispiel auf einem Volksfest oder Konzert, nachspielen (covern) möchten, werden hierfür in der Regel entsprechende Lizenzen benötigt. Eine Lizenz ist das Recht, ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf eine bestimmte Weise zu nutzen, zum Beispiel, das Musikstück öffentlich wiederzugeben. Hier sind oft Verwertungsgesellschaften, in Deutschland zum Beispiel die GEMA, die richtigen Ansprechpartnerinnen. Wird der Urheber nicht durch eine Verwertungsgesellschaft vertreten, sollte man die Nutzung mit ihm (bzw. den Rechteinhabern) direkt klären. Ist der Auftritt nicht öffentlich, zum Beispiel auf einer privaten Party, wird keine Lizenz benötigt.
Übrigens: Auch wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung mit Musikstücken planen, die entweder schon alt und daher nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind (Urheber länger als 70 Jahre tot) oder deren Urheber nicht von der GEMA vertreten werden, ist es empfehlenswert, die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden. Denn nach der Rechtsprechung wird grundsätzlich vermutet, dass die GEMA bestimmte Rechte des Urhebers oder Rechteinhabers, etwa die Aufführungsrechte an Unterhaltungsmusik, durchsetzen darf. Diese Vermutung erstreckt sich auch darauf, dass die Werke urheberrechtlich geschützt sind. Durch die Anmeldung kann die GEMA prüfen, ob die Musikstücke ohne Lizenz (und somit kostenlos) gespielt werden dürfen.
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Was muss ich beachten, wenn ich einen bekannten Song umdichten möchte?
Wenn man einen urheberrechtlich geschützten Song umdichten oder die Melodie abändern möchte, spricht man von einer "Bearbeitung". Eine Veröffentlichung oder Nutzung ist dann in der Regel nur erlaubt, wenn der Urheber oder Rechteinhaber dem zugestimmt hat. Außerdem kann nur dann die Bearbeitung Ihrerseits bei der GEMA angemeldet werden.
Immer erlaubt ist es, Musikstücke zu bearbeiten, deren Schutzfrist abgelaufen ist. In Deutschland ist das der Fall, wenn nach dem Todesjahr des Urhebers mindestens 70 Jahre vergangen sind.
Ein Beispiel: Der Komponist Arnold Schönberg starb am 13. Juli 1951. Daher sind seine Werke seit dem 1. Januar 2022 gemeinfrei und dürfen in diesen (Original)fassungen frei bearbeitet werden. Bearbeitungen von Dritten können aber weiterhin urheberrechtlich geschützt sein.
Was gilt, wenn ein Stück mehrere Urheber hat? Nicht jedes Stück stammt von einem Singer-Songwriter - es ist daher gar nicht so selten, dass ein Musikstück mehrere Urheber hat. Etwa mehrere Urheber eines Songtextes oder mehrere Komponisten einer Melodie. Dann ist das Werk gemeinfrei, wenn der längstlebende Miturheber 70 Jahre verstorben ist. Das gilt auch für sogenannte "Musikkompositionen mit Text", bei denen beide Beiträge extra für die betreffende Musikkomposition mit Text geschaffen wurden.
Achtung: Nicht immer ist der Sänger auch Urheber! Deshalb kann man nicht einfach 70 Jahre nach dem Tod des Interpreten ein Lied abändern. Sondern man muss auch dann immer prüfen, wer der oder die Urheber sind und ob diese schon mindestens 70 Jahre verstorben sind.
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Wie finde ich den Urheber, wenn ich nicht weiß, wer das Musikstück geschrieben hat?
Hier helfen oft Musikverlage oder Verwertungsgesellschaften weiter. Wenn Urheber sich durch eine Verwertungsgesellschaft vertreten lassen, kann auch ein Blick in dortige Datenbanken helfen.
Bild 1: ORF, weiter Bilder DPMA aus DPMAregister
Stand: 08.05.2026

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