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Deutschlands erste Marke

Marke Nummer DE 1 - "Perkeo" eingetragen am 16. Oktober 1894

"Perkeo": Die erste eingetragene Marke

Von der Anmeldung bis zur Registrierung der deutschen Marke Nummer 1 "Perkeo" dauerte es gerade mal 16 Tage: Am 1. Oktober 1894 trat das "Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen" oder kurz "Warenbezeichnungsgesetz" in Kraft, das erstmals auch Wortmarken und Ausstattungen schützte. Am gleichen Tag meldete Metallwaren-Unternehmer Carl Holty die erste deutsche Wortmarke beim damaligen Kaiserlichen Patentamt in Berlin an. Eingetragen wurde das Warenzeichen bereits am 16. Oktober für Lampen und Lampenteile.

Ein Zwerg als Namenspate

Der Markenname geht zurück auf "Perkeo", der im 18. Jahrhundert als Zwerg am Hof des pfälzischen Kurfürsten Karl III. arbeitete. Der Überlieferung nach hütete der 100 Kilogramm schwere Mann aus Tirol das sogenannte Große Fass im Heidelberger Schloss, das damals rund 222 000 Liter fasste. Auf die Frage seines Brotherrn, ob er das Fass alleine austrinken könne, soll er "Perché no?" ("Warum nicht?") geantwortet haben. Und erhielt so seinen Namen.

Marken können ewig leben

Weshalb Carl Holty diesen Namen für seine Lampen auswählte, ist nicht überliefert. Sicher ist, dass die Marke noch heute im Markenregister in DPMAregister eingetragen ist, vorerst bis 2024. Und die Marke könnte locker auch noch 150 Jahre oder älter werden, denn der Markenschutz ist unbegrenzt verlängerbar.

Rund 846 000 deutsche Marken sind derzeit gültig

Was man sich im Jahr 1894 wahrscheinlich niemals träumen hätte lassen: Insgesamt in Kraft sind derzeit rund 846 000 deutsche Marken. Deren Papierakten werden im Markenarchiv in der Dienststelle Jena gehütet. Seit Einführung der elektronischen Markenakten im Jahr 2015 bewahrt das DPMA neue Marken allerdings nur noch elektronisch auf. Das macht durchaus Sinn, denn bereits rund 70 Prozent aller Marken werden online angemeldet. Das bedeutet, dass die Menschen in 100 Jahren die Marken aus dem Jahr 2019 – im Gegensatz zur Marke Nummer 1 – nicht mehr als Papierakte einsehen können. Aber vielleicht wird man in dieser nicht allzu fernen Zukunft eher fragen, was denn bitteschön Papierakten sind?

Stand: 09.04.2024