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Mitteilung Nr. 1/19
der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Öffnungszeiten beim Deutschen Patent- und Markenamt, Dienststelle München, am Faschingsdienstag, den 5. März 2019
Vom 10. Januar 2019
Am Faschingsdienstag, den 5. März 2019, ist das Deutsche Patent- und Markenamt, Dienststelle München, ganztägig geschlossen. Der Kundenservice steht jedoch wie gewohnt am Telefon für allgemeine Anfragen zu den Schutzrechten (089/2195-1000) und Fragen zu den DPMA-Datenbanken (089/2195-3435) während der Servicezeiten von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
Bareinzahlungen sind am Faschingsdienstag nicht möglich. Die Auskunftsstelle, der Recherchesaal und die Dokumentenannahme sind an diesem Tag für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Dringende Geschäftssachen können fristgerecht im Nachtbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden. Die Dienste DPMAdirektPro für elektronische Anmeldungen sowie DPMAregister stehen durchgängig zur Verfügung.
Die Dienststellen in Jena und in Berlin – Informations- und Dienstleistungszentrum – sind von der Schließung nicht betroffen. Ferner können Schutzrechtsanmeldungen in den gesetzlich zugelassenen Fällen auch rechtswirksam bei den Patentinformationszentren eingereicht werden.
Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer
2043 E12 – 4.1.2
Stand: 16.01.2019
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