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Mitteilung Nr. 2/19

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Richtlinien für die Prüfung von Patentanmeldungen

27. Februar 2019

Die Richtlinien für die Prüfung von Patentanmeldungen sind mit Wirkung vom 1. März 2019 neu gefasst worden. Die Richtlinien treten an die Stelle der Richtlinien für die Prüfung von Patentanmeldungen vom 1. März 2004 (Blatt für PMZ 2004, 69 ff.)

Die Richtlinien richten sich in erster Linie an die Prüfungsstellen. Die aktuelle Fassung der Richtlinien kann im Internet unter Richtlinien und Hinweise zum Patentverfahren abgerufen werden.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer
1243/1-4.3.2/2019-1

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