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Mitteilung Nr. 9/19

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Weiterentwicklung der Dienste für die Abgabe maschinenlesbarer Daten (DPMAconnect, DPMAdatenabgabe und DEPATISconnect)

20. November 2019

Im Rahmen der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben bei den verschiedenen Schutzrechtsarten erstellt das Deutsche Patent- und Markenamt maschinenlesbare Daten, die an Dritte für den Aufbau, die Entwicklung und Pflege eigener Schutzrechtsdatenbanken sowie anderer Informationssysteme und Dienstleistungen abgegeben werden.

Die Dienste für die Abgabe maschinenlesbarer Daten (DPMAconnect, DPMAdatenabgabe und DEPATISconnect) werden zu dem neuen Dienst DPMAconnectPlus zusammengeführt. Die Datenabgabe erfolgt ab dem 1. Januar 2020 einheitlich über den Dienst DPMAconnectPlus.

Die Zusammenführung in DPMAconnectPlus dient dazu, sämtliche Daten effizient über einen Datenabgabedienst zur Verfügung zu stellen. Durch die Weiterentwicklung ist ein automatisierter Datendownload sämtlicher zur Verfügung stehender Daten und eine Integration in ein Dokumentenmanagementsystem möglich.

Für die Einrichtung eines neuen Zugangs DPMAconnect-Plus wird eine einmalige Anschlussgebühr in Höhe von 200 Euro erhoben. Kunden, die im Jahr 2019 Daten über die bisherigen Schnittstellen bezogen haben, sind von der Anschlussgebühr befreit. Der Datenabruf über DPMAconnectPlus aus DPMAregister und dem Dokumentenarchiv DEPATIS ist kostenfrei. Die Abgabe der wöchentlichen Publikationen zu Patenten und Gebrauchsmustern, Marken und Designs in Form von Datenpaketen (bisher DPMAdatenabgabe) erfolgt gegen Übernahme der Bereitstellungskosten. Diese Kosten werden jährlich ermittelt und der Öffentlichkeit mitgeteilt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer

1519/2-001 – 2.1.2

Stand: 18.12.2019