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Mitteilung Nr. 4/19

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Richtlinie für die Prüfung von Markenanmeldungen und für die Registerführung (Richtlinie Markenanmeldungen)

17. Mai 2019

Die Richtlinie für die Prüfung von Markenanmeldungen und für die Registerführung (Richtlinie Markenanmeldungen) in der Fassung vom 1. August 2018 wurde mit Wirkung zum 1. Mai 2019 an die durch das Markenrechtsmodernisierungsgesetz (BGBl. I 2018 S. 2357) eingetretene Rechtslage angepasst.

Die Richtlinie Markenanmeldungen dient dazu, eine einheitliche und zügige Prüfung der Markenanmeldungen und der Registerangelegenheiten zu gewährleisten. Die aktuelle Fassung der Richtlinie kann im Internet unter Verordnungen und Richtlinien zum Markenverfahren abgerufen werden.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer

1243/1-4.3.3/2019-1

Stand: 20.05.2019