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Mitteilung Nr. 10/19

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Höhe der Bereitstellungskosten für die Abgabe maschinenlesbarer Daten (wöchentliche Publikationen zu Patenten und Gebrauchsmustern, Marken und Designs in Form von Datenpaketen über DPMAconnectPlus) im Jahr 2020

2. Dezember 2019

Im Rahmen der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben bei den verschiedenen Schutzrechtsarten erstellt das Deutsche Patent- und Markenamt maschinenlesbare Daten, die an Dritte für den Aufbau, die Entwicklung und Pflege eigener Schutzrechtsdatenbanken sowie anderer Informationssysteme und Dienstleistungen abgegeben werden.

Voraussetzungen sind der Abschluss eines Vertrags und die Übernahme der Bereitstellungskosten. Diese Kosten werden jährlich ermittelt und der Öffentlichkeit mitgeteilt.

Die Kosten für die Bereitstellung der wöchentlichen Publikationen zu Patenten und Gebrauchsmustern, Marken und Designs in Form von Datenpaketen (ehemals DPMAdatenabgabe) werden von 20 Euro im Jahr 2019 auf 10 Euro pro Datenart und Liefertermin für das Jahr 2020 gesenkt.

Eventuell anfallende Umsatzsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Höhe zusätzlich berechnet.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer

1519/2-001 – 2.1.2

Stand: 18.12.2019