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Mitteilung Nr. 2/15

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Höhe der Bereitstellungskosten für die Abgabe maschinenlesbarer Daten (DPMAdatenabgabe und DEPATISconnect) im Jahr 2015

Vom 4. Dezember 2014

Im Rahmen der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben bei den verschiedenen Schutzrechtsarten erstellt das Deutsche Patent- und Markenamt maschinenlesbare Daten, die an Dritte für den Aufbau, die Entwicklung und Pflege eigener Schutzrechtsdatenbanken sowie anderer Informationssysteme und Dienstleitungen abgegeben werden können. Voraussetzungen sind der Abschluss eines Vertrags und die Übernahme der Bereitstellungskosten.

Diese Kosten werden jährlich ermittelt und der Öffentlichkeit mitgeteilt.

Die Kosten für die Bereitstellung der wöchentlichen Publikationen zu Patenten und Gebrauchsmustern, Marken und Designs in einem geschützten Downloadbereich (DPMAdatenabgabe) belaufen sich im Jahr 2015 wie im Vorjahr auf 30 EUR pro Datenart und Liefertermin.

Ebenfalls unverändert im Jahr 2015 bleiben die Kosten für den Zugriff auf das Patentdokumentenarchiv DEPATIS über eine Internet-Standleitung mit registrierter und nicht dynamischer IP-Adresse (DEPATISconnect) in Höhe von 3.000 EUR für die jährliche Nutzung des Dienstes. Für die Vertragsabwicklung und Einrichtung des Zugangs werden einmalig 250 EUR erhoben.

Eventuell anfallende Umsatzsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Höhe zusätzlich berechnet.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer

1519/2-001 - 2.1.2

Stand: 24.10.2024