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Mitteilung Nr. 7/15
der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts mit Hinweisen zur Einführung der Elektronischen Schutzrechtsakte für Marken und Geografische Herkunftsangaben im März 2015
Vom 16. Februar 2015
Einreichung von Abschriften im mehrseitigen Verfahren
Durch die Mitteilung der Präsidentin Nr. 4/15 wurde darüber informiert, dass das Deutsche Patent- und Markenamt am 23. März 2015 die Elektronische Schutzrechtsakte für Marken und Geografische Herkunftsangaben einführen wird.
Entgegen der unter Punkt 2e) der Mitteilung Nr. 4/15 enthaltenen Hinweise kann im mehrseitigen Verfahren nicht auf die Einreichung von Abschriften von Anträgen und Eingaben für die anderen Verfahrensbeteiligten verzichtet werden. Es verbleibt bei der Regelung des § 17 Abs. 2 Satz 1 DPMAV.
Aktuelle Informationen zur Einführung der Elektronischen Schutzrechtsakte für Marken und Geografische Herkunftsangaben erhalten Sie hier.
Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer
1243/1 - 3.3.6 - Bd. II/44
- zur Mitteilung der Präsidentin Nr. 4/15 vom 22. Dezember 2014
Stand: 24.10.2024
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