Inhalt

4. Jenaer Designrechtstag

Die neuen Entwicklungen im Designrecht – ein Überblick

In Jena ging es am 9. September ums Design – besonders im juristischen Sinne. Der bereits zum vierten Mal stattfindende Designrechtstag zog zahlreiche Fachleute an, um über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im nationalen und europäischen Designrecht zu diskutieren.

Neben der anstehenden Designrechtsreform wurden auch die aktuelle Rechtsprechung im Bereich des europäischen Designrechts besprochen. Drei Fälle standen dabei im Mittelpunkt:

  • Frist für die Inanspruchnahme der Priorität (KaiKai): Hierbei wurde die hohe Bedeutung der Priorität für den Designschutz hervorgehoben, die darüber entscheidet, ab wann ein Design rechtlichen Schutz genießt.
  • Sichtbarkeit von Bauelementen (Monz): Der Fall Monz befasste sich mit der Frage, ob Bauelemente eines zusammengesetzten Erzeugnisses sichtbar sein müssen, um Designschutz zu erlangen. Die Sichtbarkeitsanforderungen spielen eine zentrale Rolle in der Beurteilung von Schutzfähigkeit.
  • "Visual Disclaimers" (Puma): In diesem Fall ging es um den Einfluss visueller Einschränkungen auf den Gesamteindruck eines Designs. Diese beeinflussen die Beurteilung der Eigenart eines Designs und damit seine Schutzfähigkeit.

Design- und Urheberrecht – Rivalen oder Geschwister?

Frau Dr. Hentsch, Markenverband und Prof. Dr. Jänich, FSU Jena sowie Markus Ortlieb, DPMA

Ein zentrales Thema des Designrechtstags war die Beziehung zwischen Design- und Urheberrecht. Beide Schutzsysteme weisen Überschneidungen auf, unterscheiden sich aber in einigen entscheidenden Punkten:

  • Während das Designrecht registrierte und nicht registrierte Designs für einen begrenzten Zeitraum schützt, basiert der urheberrechtliche Schutz auf der Schöpfungshöhe eines Werkes und gilt für 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
  • Schutz von Werken der angewandten Kunst: Im Urheberrecht spielt der künstlerische Gestaltungsfreiraum eine entscheidende Rolle. Gebrauchsgegenstände können urheberrechtlichen Schutz genießen, sofern sie über funktionale Anforderungen hinaus eine individuelle, künstlerische Gestaltung aufweisen.

Der Designrechtstag bot Fachleuten und Interessierten eine Plattform, um sich über die neuesten Entwicklungen im Designrecht auszutauschen und rechtliche Fragestellungen zu diskutieren - besonders im digitalen Zeitalter. Ein großes Dankeschön geht an alle Teilnehmenden und Referierenden für den regen Austausch.

Bilder: DPMA

Stand: 19.09.2024