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Valide Schutzrechte als Garant für eine erfolgreiche Schutzrechtsstrategie
Ein Überblick über unterstützende Maßnahmen des DPMA
Valide Schutzrechte sind das Material, aus dem erfolgreiche Schutzrechtsstrategien geschmiedet werden. Eine dauerhaft hohe Qualität der Schutzrechte ist dabei immens wichtig und daher eines der zentralen strategischen Anliegen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA).
Qualitätssicherung im Patentbereich – was tun wir dafür?
Die gute Qualität der Patentprüfung stellen wir seit langem durch das Vier-Augen-Prinzip bei Zurückweisungsbeschlüssen und Erteilungsbeschlüssen sicher. Verfahrensabschlüsse werden einer Gruppenleitung zur Durchsicht vorgelegt, um ein fehlerfreies Prüfungsverfahren zu erzielen. Auch die hauseigenen Recherche-Datenbanken entwickeln wir ständig weiter und aktualisieren sie, um so eine umfassende und vollständige Suche nach dem Stand der Technik zu ermöglichen.
Viele Patentanmelder melden ihre Erfindungen daher gerne zunächst beim DPMA zum Patent an und nutzen den Erstbescheid des DPMA für die Entscheidung, ob sie beim Europäischen Patentamt und bei weiteren nationalen Ämtern nachanmelden.
Neue Kolleginnen und Kollegen in der Patentprüfung qualifizieren wir umfassend nach einem ausgefeilten Konzept. Neben dem Besuch zahlreicher Kurse zur Vermittlung von Recherchetechniken und -strategien sowie von Rechtskenntnissen werden sie während der ersten 18 Monate am Arbeitsplatz von einem erfahrenen Mentor betreut. Sie lernen dabei, die Kursinhalte bei der Bearbeitung aktueller Patentanmeldungen praktisch umzusetzen und bearbeiten täglich Arbeitsaufträge unter verantwortlicher Begleitung.
In einem mehrstufigen Qualitätsmanagementvorhaben für das materielle Patentprüfungsverfahren erarbeiten wir außerdem Empfehlungen, um einzelne Arbeitsschritte und Arbeitsergebnisse zu vergleichmäßigen. Außerdem sollen Kennzahlen und Indikatoren abgeleitet werden, um Schwachstellen aufzuzeigen und den Patentprüfungsprozess kontinuierlich zu verbessern.
Entwicklung bei Einspruchsverfahren und Beschwerden
Auch die Entwicklung der Einspruchsverfahren, die der materiell-rechtlichen Überprüfung der Rechtsbeständigkeit eines erteilten Patents dienen und eine eingehende Befassung mit technischen und patentrechtlichen Aspekten zur Folge haben, ist von Bedeutung. Diese Verfahren sind ein wesentliches Element sowohl für die Qualifizierung neuer als auch für die Fortbildung erfahrener Mitarbeitender. Durch die Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht gibt es in relativ kurzer Zeit ein konkretes inhaltliches Feedback zu den Entscheidungen in den Prüfungsverfahren.
Der Blick auf die Jahre 2013 bis 2019 zeigt allerdings einen eindeutigen Trend: Trotz der gestiegenen Zahl erteilter Patente von 14.033 im Jahr 2013 auf 18.255 im Jahr 2019 ist die Zahl der Einsprüche in diesem Zeitraum von 487 auf 294 merklich zurückgegangen. Ebenso ist die Zahl der Beschwerden von 478 auf 372 gefallen. Ursache könnte sein, dass Wettbewerber anstelle eines Einspruchs eher eine Einigung anstreben in Form eines Vergleichs, einer Lizenzzahlung oder der gegenseitigen Mitbenutzung von Patenten. Außerdem sind die Auswirkungen der dem Konkurrenten erteilten Patente in der Einspruchsfrist häufig noch nicht einschätzbar, so dass möglicherweise das Patent erst später mit einer Nichtigkeitsklage angegriffen wird. Ein weiterer Grund für die Rückgänge könnte sein, dass die Erfolgsaussichten umso geringer eingeschätzt werden, desto besser der im Verfahren befindliche Stand der Technik oder die Begründung der Entscheidung ist.
Personalverstärkung in der Patentprüfung und Neustrukturierung der Patentabteilungen
In den Haushaltsverhandlungen 2018 und 2019 konnte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für das DPMA auch 177 zusätzliche Planstellen für die Patentprüfung einwerben. Mittlerweile konnten wir für alle Stellen hochqualifizierte berufserfahrene Fachkräfte aus Ingenieurs- und Naturwissenschaften gewinnen. Die Einstellung der neuen Kolleginnen und Kollegen erleichterte es uns, die Hauptabteilung 1 Patente/Gebrauchsmuster neu zu strukturieren. Sieben neue Patentabteilungen nahmen zum 1. April 2019 ihre Arbeit auf. Da sich die Arbeitsbelastung in den einzelnen Patentabteilungen zuletzt ungleich entwickelt hatte, haben wir große Arbeitsanteile verlagert: So ist die Arbeit bei uns besser verteilt und die Dauer der Verfahren gleicht sich an. Auch auf eine gesunde Mischung aus erfahrenen und weniger erfahrenen Kolleginnen und Kollegen achten wir. Die neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir so auf alle Abteilungen verteilt, dass sie dort optimal eingearbeitet und integriert werden können. In fachlicher Hinsicht haben wir auf technologische Trends in der Industrie reagiert: Themen wie „Medizintechnik“, „Batterien“ und „Brennstoffelemente“, die an Bedeutung zunehmen, wurden in je einer Abteilung zusammengefasst, um Synergieeffekte besser nutzen zu können.
Alles in allem haben sich in mehr als 50.000 Patentverfahren die Zuständigkeiten geändert, was nicht nur für die Prüferinnen und Prüfer, sondern auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Patentverwaltung eine Herausforderung war. Mit unserer effizienteren Struktur konnten wir 2019 die Zahl der erledigten Prüfungsverfahren im Vergleich zum Vorjahr deutlich steigern.
Qualitätssicherung im Markenbereich
Auch in der Hauptabteilung Marken/Designs ist es unser Ziel, höchste Qualität zu liefern und dabei Verfahren effizient und zeitgerecht zu bearbeiten. Ein Element der Qualitätssicherung und -steuerung ist die Koordinierung der Entscheidungspraxis. In Fallbesprechungen mit den Markenprüferinnen und -prüfern erörtern wir Grenzfälle und ziehen dabei auch spezialisierte Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für besondere Markenformen hinzu.
Ein Qualitätsmanagementsystem allein führt jedoch nicht zwangsläufig zu guten Arbeitsergebnissen. Wichtigste Grundlage sind die Kenntnisse und Erfahrungen der Marken-Erstprüferinnen und -Erstprüfer, die unmittelbar nach dem Einstieg in ihrem neuen Tätigkeitsbereich arbeitsplatzbezogen über einen Zeitraum von drei Jahren durch Mentoren geschult werden – parallel zu einer umfangreichen theoretischen Schulung. Wichtige Unterstützung bietet außerdem das vollelektronische Aktenbearbeitungssystem DPMAmarken, beispielsweise durch Vorgabe von Plausibilitäten zur Verhinderung von Bearbeitungsfehlern.
Servicedienstleistungen des DPMA
Für eine erfolgreiche Schutzrechtsstrategie sind richtige und aktuelle Informationen entscheidend. Das DPMA stellt deshalb elektronische Dienste zur Verfügung, die jederzeit und überall zugänglich sind. Die Dienste verbessern wir kontinuierlich; so sind sie leichter zu bedienen und damit kundenfreundlicher. Ein neues Layout, die Phrasensuche und erklärende Tooltipps vereinfachen die Recherche.
Da die Zahl von Schutzrechten aus dem asiatischen Raum zuletzt immens gestiegen ist, haben wir die maximal mögliche Anzahl der Einträge in Trefferlisten und Überwachungen erweitert: In DEPATISnet und DPMAregister sind nun 10 000 Treffer in einer Trefferliste und die Überwachung von 500 Aktenzeichen, 100 IPC-Symbolen und 50 Anmelder- beziehungsweise Inhabernamen möglich. DPMAregister unterstützt auch den neuen WIPO-Standard 27, der grafisch ansprechend den aktuellen Rechtsstand darstellt. Mit diesen Änderungen bieten die Dienste eine hervorragende Möglichkeit, strategische Entscheidungen schnell und präzise zu treffen oder vorzubereiten.
Patentinformationszentren – die regionalen Partner des DPMA
Die regionalen Partner des DPMA haben auch im Jahr 2019 insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Identifikation, dem Management und der Durchsetzung ihrer gewerblichen Schutzrechte unterstützt.
Neben ihren Standardleistungen bei Auftragsrecherchen setzten die Patentinformationszentren (PIZ) in Kooperation mit dem DPMA und der Europäischen Kommission innovative Konzepte um.
In der PIZnet-Aktionswoche „Schutzrechtsstrategien für KMU“ berieten die PIZ in bundesweiten, kostenfreien IP-Orientierungsberatungen kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups zum Umgang mit und zur wirtschaftlichen Nutzung von gewerblichen Schutzrechten. Dabei analysieren Expertinnen und Experten die unternehmensspezifische IP-Situation. Dabei geht es um Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs, aber auch um sogenannte „Soft-IP“ – etwa Geschäftsgeheimnisse und Urheberrechte. So können Unternehmen ihre wirtschaftlichen Chancen und Risiken im Bereich des geistigen Eigentums besser einschätzen und bekommen spezifische Handlungsempfehlungen.
Im Rahmen des von der Europäischen Union mitfinanzierten Projekts „IPA4SME“ bietet die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GROW) kleinen und mittleren Unternehmen finanzielle und fachliche Unterstützung für die Bewertung und den Schutz geistigen Eigentums (IP) an. Darunter sind IP-Vordiagnose-Leistungen (IP Audit), die anteilige Erstattung von EPA-Gebühren (maximal 2.500 EUR pro Patentanmeldung) und Zuwendungen für Anwaltskosten bis zur Höhe von 2.000 Euro. Für die IP-Vordiagnose sind in Deutschland die PIZ zuständig. Geschult wurden sie bei Trainingsmaßnahmen des Europäischen Patentamts ( EPA) und des Europäischen Amts für geistiges Eigentum ( EUIPO).
In Umfragen der EU-Kommission gaben 90 Prozent der beteiligten KMU und 98 Prozent der beteiligten Experten an, dass die beratenen KMU ihr geistiges Eigentum und dessen Wert besser verstehen als vor der Beratung. Darüber hinaus betrachteten 90 Prozent der KMU und 98 Prozent der Experten den IP-Vordiagnosebericht als nützliche Ressource für Definition und Umsetzung der IP-Strategie ihrer Unternehmen.
Nicht nur mit den Patentinformationszentren, auch mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen stehen wir bundesweit in engem Kontakt, um unser Leistungsangebot insbesondere zur Bewusstseinsbildung für geistiges Eigentum sinnvoll zu ergänzen und schon Studentinnen und Studenten frühzeitig über die Bedeutung von Schutzrechten und passenden Schutzrechtsstrategien zu informieren. Denn: Hochschulen sind wichtige Faktoren für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung – hier entstehen Innovationen und wichtige Impulse für die Gesellschaft von morgen.
Dieser Text ist ein Beitrag des DPMA zur PATINFO2020. Thema des 42. Kolloquiums der Technischen Universität Ilmenau über Patentinformation und gewerblichen Rechtsschutz ist "Markterfolg durch smarte IP-Strategie" (17.-19. Juni 2020).
Bilder: iStock.com
Stand: 25.10.2024
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