Inhalt

Tag der gewerblichen Schutzrechte 2022

Deutsches Patent bietet große Vorteile

Exzellente Expertise bei der Prüfung und im Gerichtssystem, niedrige Kosten, flexible Verfahren: Beim Tag der gewerblichen Schutzrechte in Stuttgart erklärt DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer, warum nationale Patente auch nach Einführung des europäischen Einheitspatents hochattraktiv sein werden.

Anlässlich des Tages der gewerblichen Schutzrechte in Stuttgart hat DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer auf die großen Vorzüge des deutschen Patents hingewiesen. Gerade vor dem Hintergrund der Einführung des europäischen Einheitspatents könnten deutsche Patente und Gebrauchsmuster eine zentrale Rolle in Schutzrechtsstrategien spielen, betonte die DPMA-Präsidentin. Neben den Kostenvorteilen hob Rudloff-Schäffer auch die hohe Qualität und die Flexibilität im deutschen System hervor: „Bei allen Veränderungen ist uns besonders wichtig: Sie können sich auch künftig auf die hervorragende Qualität unserer Prüfung und Dienstleistungen verlassen.“

Mit dem europäischen Einheitspatent erhalten Anmelder neben dem nationalen Patent und dem so genannten Bündelpatent eine weitere Schutzoption für ihre Erfindungen. Im Gegensatz zum europäischen Bündelpatent, das je nach gewählter Strategie und bedientem Markt Schutz in einzelnen Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens bieten kann, entfaltet das künftige Einheitspatent einheitliche Wirkung in allen am Einheitspatentsystem teilnehmenden Staaten. Diese weitere Schutzoption soll nach dem Aufbau des neuen einheitlichen Gerichtssystems Ende 2022 oder Anfang 2023 zur Verfügung stehen.

Strategie: Schutz in Deutschland häufig ausreichend

DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer

DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer nahm per Videobotschaft am Tag der gewerblichen Schutzrechte teil

Für einen erstaunlich hohen Anteil europäischer Bündelpatente werde Schutz nur in ein bis zwei Staaten und dabei so gut wie immer in Deutschland beansprucht, stellte die DPMA-Präsidentin klar. In vielen Fällen – etwa im Automotive-Bereich – könne also in strategischer Hinsicht der kostengünstigere Schutz alleine in Deutschland ausreichend sein. Die mit dem Einheitspatentsystem verbundenen Kosten lägen zudem deutlich über denen, die bei einem Schutz durch ein bis zwei nationale Patente anfallen würden. Der Vorteil, dass sowohl vor dem DPMA als auch vor dem Bundespatentgericht für Beteiligte mit Wohnsitz oder Niederlassung in Deutschland kein Anwaltszwang bestehe, halte die Kosten zusätzlich in Grenzen. „In solchen Fällen werden selektive Patentstrategien mit nationalen Patentanmeldungen beim DPMA einen hohen Stellenwert behalten“, betonte Rudloff-Schäffer. Patentinhaber könnten dann im Fall eines Rechtsstreits das anerkannt kompetente nationale Gerichtssystem mit der ausgeprägten technischen Expertise seiner Richterinnen und Richter uneingeschränkt nutzen.

Flexibilität: Deutsches Verfahren macht Anpassungen möglich

Bild des Veranstaltungssaals mit Leinwand

Die Flexibilität des deutschen Patentverfahrens sei ein klarer Pluspunkt. So hätten Anmelder sieben Jahre Zeit, um Prüfungsantrag zu stellen und könnten Patentansprüche jederzeit anpassen. Auf diese Weise könne man den Zeitpunkt der Erteilung besser beeinflussen: „Sie behalten wichtige Steuerungselemente in der Hand“, betonte die DPMA-Präsidentin.

Doppelschutz in Deutschland und Europa

DPMA-Stand

DPMA-Stand

Anmelder, die das europäische Einheitspatentsystem nutzen möchten, wies die DPMA-Präsidentin auf die künftige Möglichkeit des Doppelschutzes auf europäischer und nationaler Ebene hin. Mit Inkrafttreten des Einheitspatents wird es möglich sein, ein Patent sowohl beim Europäischen Patentamt als auch beim DPMA zu schützen. Insbesondere im Falle eines Rechtsstreits kann das Vorteile bieten, erklärte Rudloff-Schäffer. Werde ein Patent auf europäischer Ebene nichtig, so könne der Schutz in Deutschland aufgrund des nationalen Patents fortbestehen. „Ich glaube, dass auch diese gewichtigen Vorteile deutsche Schutzrechte in vielen Fällen noch attraktiver machen.“

Gebrauchsmuster als Alleinstellungsmerkmal

Schließlich wies die DPMA-Präsidentin noch auf ein Alleinstellungsmerkmal des deutschen Systems hin: das Gebrauchsmuster. Gerade im Hinblick auf das Einheitspatent sei es interessant, aus einer europäischen Anmeldung mit Wirkung für Deutschland ein deutsches Gebrauchsmuster abzuzweigen und so schnellen Schutz zu erhalten. „Damit bieten wir Ihnen neben der Doppelschutzmöglichkeit in Deutschland eine weitere Schutzoption. Selbst für den Fall, dass Ihr Patent auf europäischer Ebene nichtig wird.“

Der externer Link Tag der gewerblichen Schutzrechte dient der Information von Unternehmern, Patentfachleuten und Existenzgründern und wird einmal im Jahr vom Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg veranstaltet.

Bilder: DPMA

Stand: 26.01.2024