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DPMAimpuls 2026: Mit KI das Rad neu erfinden?

Die Referentinnen und Referenten DPMAImpuls 2026 mit DPMA-Präsidentin Eva Schewior und Vizepräsident

Die Referentinnen und Referenten von DPMAImpuls 2026 mit DPMA-Präsidentin Eva Schewior und Vizepräsidentin Dr. Maria Skottke-Klein

Veranstaltung DPMAimpuls nimmt Auswirkungen des aktuellen Technologiesprungs auf das Patentsystem in den Fokus – Vertreterinnen und Vertreter aus der Industrie, aus der Forschung, aus Anwaltschaft und Justiz diskutieren Chancen und Grenzen von KI-Agenten – Nächste Dialogveranstaltung am 10. November 2027

München. Alltagsressource einerseits, Zeitenwende andererseits: „Künstliche Intelligenz im Patentsystem“ stand im Fokus der Veranstaltung DPMAimpuls am vergangenen Dienstag. Bei dem Dialogformat tauscht sich das Deutsche Patent- und Markenamt mit Expertinnen und Experten für geistiges Eigentum (Intellectual Property, IP) aus der Industrie, aus der Forschung, aus der Anwaltschaft und aus dem Gerichtswesen aus.

„Für unsere deutsche Volkswirtschaft – die drittgrößte der Welt und die größte Europas – ist der strategische Einsatz von Künstlicher Intelligenz und das Entwickeln von Geschäftsmodellen auf der Basis von KI erfolgskritisch“, sagte Eva Schewior, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts, zum Auftakt der Veranstaltung in München. Die Bundesregierung räume KI in der Hightech Agenda einen prominenten Platz ein. Fest stehe, dass KI auch die Welt des geistigen Eigentums beeinflusse. „Wir haben es mit einem Technologiesprung zu tun, der das Potential hat, das Patentwesen grundlegend zu verändern.“ Zwischen Alltagsressource und Zeitenwende: Gerade deshalb sei es wichtig, von einer gemeinsamen Basis aus auf die verschiedenen Dimensionen von KI zu blicken.

„Passt schon“-Ergebnisse versus Qualitätsanspruch

Diese gemeinsame Basis schuf mit seinem Vortrag Prof. Dr. Oliver Mayer von der Bayern innovativ GmbH. Künstliche Intelligenz habe „schon einige Winter hinter sich“, sagte Mayer – und verwies auf die Geburtsstunde des Begriffs im Sommer 1956, als sich Wissenschaftler bei einer Konferenz am Dartmouth College im US-Bundesstaat New Hampshire mit den Anfängen des Phänomens auseinandersetzten. Aktuell würden generative Systeme, die etwa Texte schreiben oder übersetzen, von agentischer KI als nächster Evolutionsstufe abgelöst – und erste physikalische KI wie etwa Roboter oder selbstfahrende Fahrzeuge seien im Einsatz. In hybriden Organisationen, in denen Menschen mit agentischer KI zusammenarbeiten, sei eines der größten Risiken die Bequemlichkeit, von Mayer auch mit der in Bayern verorteten „Bassd-scho-Mentalität“ beschrieben. Mit einem „Wird schon passen“ jegliche KI-Leistung als bare Münze zu nehmen, könne zu Lasten der Qualität gehen. Je mehr KI-Agenten zukünftig im Einsatz seien und je mehr Raum die Technologie greife, desto wichtiger würden menschliche Werte wie Ehrlichkeit und Fähigkeiten wie Kreativität und Urteilsvermögen. Mayer verwies zudem darauf, dass Künstliche Intelligenz rein auf der Sachebene kommuniziert – und die Beziehungs-, Appell- oder Selbstoffenbarungs-Ebene der Kommunikation den Menschen vorbehalten bleibt. Als Beispiel nannte er den bayerischen Ausdruck „Bassd scho“, der je nach Kontext viele verschiedene Bedeutungsfacetten haben kann – von „Geht schon.“ bis „Das ist doch sehr gut so.“ Menschen könnten gemäß einem populären kommunikationspsychologischen Modell im Gegensatz zur KI mit vier Zungen sprechen, mit vier Ohren hören – und zudem mit Widersprüchen umgehen.

Macht Quantentechnologie die KI kreativ(er)?

Dr. Daria Kim, Wissenschaftliche Referentin für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, gab einen Überblick zu „KI und Patentrecht“. Als Prämisse stellte sie ein Prinzip von Albert Einstein voran: „Wenn ich eine Stunde Zeit hätte, um ein Problem zu lösen, würde ich 55 Minuten damit verbringen, über das Problem nachzudenken und fünf Minuten über die Lösung.“ Konsequent Ziele zu verfolgen, sei eine Stärke von KI. Ob KI heute schon autonom Arzneimittel entwickeln könne, werde in der Patentliteratur intensiv diskutiert. In Deutschland nimmt die Diskussion immer wieder Bezug auf die sogenannten DABUS-Entscheidungen. Selbst wenn bei DABUS ein KI-System vorgeblich selbstständig und ohne menschlichen Einfluss Erfindungen gemacht habe, weist Frau Dr. Kim darauf hin, dass bislang im Erfindungsprozess immer ein „Human in the loop“ beteiligt ist. Ob zukünftig das Zusammenspiel von Quantentechnologie und KI Momente des Zufalls und der Kreativität bringen kann und was dies dann für die erfinderische Tätigkeit bedeutet, bleibt als Frage über DPMAimpuls hinaus bestehen.

Patente noch besser mit Produkten verbinden

Künstliche Intelligenz vom Entwicklungsprozess bis in die Patentabteilung: Daniel Maier, Syndikus-Patentanwalt der Siemens AG, und Peter Berg, Chief IP Counsel der Infineon Technologies AG, gaben im Zwiegespräch Einblicke in die Praxis. KI wird als wesentliche Unterstützung gesehen, um Ideen und durch ein Patent geschützte Innovationen schneller in wettbewerbsfähige Produkte zu formen. Derzeit sei allerdings auch Fakt, so Daniel Maier, dass Firmen, die intensiv auf Künstliche Intelligenz setzen, hohe Kosten zu bewältigen haben. Patentabteilungen in Unternehmen könne Künstliche Intelligenz vielfach unterstützen: Von der Recherche zum Stand der Technik, über das Erstellen von Zusammenfassungen bis hin zum Übersetzen von Informationen, um Erfindungsmeldungen in Firmengremien effizient diskutieren zu können. Für die Zukunft erhofft sich Peter Berg von der Technologie, die Welt der Patente noch besser mit der Welt der Produkte zu verbinden. In dem Dialog fiel häufiger der Begriff des digitalen Zwillings, womit das digitale Abbild von realen Gegenständen und Anlagen gemeint ist. Einig waren sich die Gesprächspartner in Folgendem: Wir sollten vermeiden, dass die KI nur noch mit der KI spricht.

KI-Agenten als Kanzleipartner

Bestehende KI-Systeme nutzen – und für die eigenen Bedürfnisse und Geschäftsmodelle verfeinern und weiterentwickeln: Dies wird in der Industrie wie in der Anwaltschaft praktiziert. Dabei kommt der Datensicherheit eine hohe Bedeutung zu. Wie man kommerziell verfügbare LLM-Modelle (Large Language Modelle, generative Systeme) nutzt, um ein gekapseltes, nach außen abgegrenztes KI-System mit verschiedenen Agenten aufzubauen, stellte in seinem Vortrag Marcus Bauer vor, Patentanwalt in München. Er zeigte auf, dass bereits heute verfügbare Systeme im Kanzleialltag sehr erfolgreich offline eingesetzt werden können. Bauer demonstrierte, wie man unter Einhaltung des Datenschutzes deutliche Zeitgewinne im Kanzleialltag unter anderem auch beim Ausarbeiten von Patentanmeldungen erreichen kann. Dieser Effizienzgewinn fördere die Qualität der Patentanmeldungen. KI-Agenten können als Sparringspartner genutzt werden, indem sie Argumente kritisch hinterfragen, alternative Perspektiven aufzeigen und dabei helfen, juristische Positionen zu schärfen und die eigene Argumentation zu verbessern.

Patentprüfung: Menschen entscheiden, KI unterstützt

Dr. Josef Ostermeier aus der Hauptabteilung Patente und Gebrauchsmuster des DPMA zeigte auf, dass KI im Bereich der technischen Schutzrechte insbesondere in vier Bereichen zum Einsatz kommt: Einordnen von Erfindungen in die Hauptklasse nach IPC (International Patent Classification, Internationale Patentklassifikation); Übersetzen von fremdsprachigen Dokumenten; Unterstützung der Prüferinnen und Prüfer bei der Recherche nach dem Stand der Technik; Prüfen der einheitlichen Verwendung von technischen Begriffen in den Patentunterlagen. „Künstliche Intelligenz wird im DPMA in Zukunft eine wesentliche Rolle spielen“, so Dr. Ostermeier. Dabei werde KI die Prüferinnen und Prüfer des DPMA unterstützen, nicht ersetzen. Menschen entscheiden – sowohl in der Recherche wie bei der Prüfung.

Erkennt die KI das Bahnbrechende am Rad?

Zur Anwendung von Künstlicher Intelligenz in der Patentprüfung warf Dr. Bettina Wanner von der Bayer Intellectual Property GmbH eine Frage mit philosophischem Gehalt auf: Gesetzt den Fall, das Rad wäre noch nicht erfunden – würde die KI als Prüferin das Bahnbrechende an der Innovation erkennen? Dr. Josef Ostermeier verwies darauf, dass die KI ja auf Basis von Daten rückwärtsgewandt arbeite. Sie könne die Neuheit erkennen, nicht aber die mögliche Bedeutung der Erfindung für die Zukunft. Um das Potenzial des neu erfundenen Rades zu realisieren, brauche es die Kompetenz des Menschen, die Kompetenz der Prüfungsstelle.

Ob jemand das Rad neu erfindet bis zur nächsten Dialogveranstaltung DPMAimpuls? Sie findet statt am Mittwoch, 10. November 2027.

DPMA

Stand: 16.10.2026